Vollstreckung nach beend, Insolvenzverfahren

Herr Meier hat durch Betrug 10000 Euro ergaunert. Er wurde hierfür rechtskräftig verurteilt.

Der Gläubiger stellte dann seine Forderung an Meier die unbeantwortet blieb. Es folgte ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid.

Der Gerichtsvollzieher teilte dann mit, dass ein Vollstreckungsschutz aufgrund eines Insolvenzverfahrens bestehe (dieses war bereits eröffnet, als der Mahn- und Vollstreckungsbescheid erlassen wurden).

In dem Beschluss heisst es:
„Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung, also ab dem 14.05.2007
seine Obliegenheiten erfüllt und von Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht
werden.“.

Jetzt sind 6 Jahre rum und das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

  1. Ist der Vollstreckungsbescheid jetzt noch gültig und kann jetzt vollstreckt werden?
  2. Da es sich um Geld aus einer Straftat handelt dürfte dieses nicht unter die Restschuldbefreiung fallen?
  3. Muss der Gläubiger den Schuldner Herrn Meier erneut auffordern zu zahlen, oder kann gleich der Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden.

Danke

Der VB hat weiterhin Bestand und kann vollstreckt werden