Herr Meier hat durch Betrug 10000 Euro ergaunert. Er wurde hierfür rechtskräftig verurteilt.
Der Gläubiger stellte dann seine Forderung an Meier die unbeantwortet blieb. Es folgte ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Der Gerichtsvollzieher teilte dann mit, dass ein Vollstreckungsschutz aufgrund eines Insolvenzverfahrens bestehe (dieses war bereits eröffnet, als der Mahn- und Vollstreckungsbescheid erlassen wurden).
In dem Beschluss heisst es:
„Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er für die Zeit von 6 Jahren ab Eröffnung, also ab dem 14.05.2007
seine Obliegenheiten erfüllt und von Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht
werden.“.
Jetzt sind 6 Jahre rum und das Insolvenzverfahren abgeschlossen.
- Ist der Vollstreckungsbescheid jetzt noch gültig und kann jetzt vollstreckt werden?
- Da es sich um Geld aus einer Straftat handelt dürfte dieses nicht unter die Restschuldbefreiung fallen?
- Muss der Gläubiger den Schuldner Herrn Meier erneut auffordern zu zahlen, oder kann gleich der Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden.
Danke