Wer darf vollstrecken oder pfänden? Nur der Gerichtsvollzieher oder auch die „Außendienstler“ von Inkassounternehmen?
Ich wünsche Dir auch einen schönen Tag!
Wer darf vollstrecken oder pfänden? Nur der Gerichtsvollzieher
oder auch die „Außendienstler“ von Inkassounternehmen?
Der Außendienstler eines Inkassounternehmens darf zwar vor Ort kassieren, hat aber keinerlei rechtliche Handhabe, eine Pfändung durchzuführen!
LG
Guido
Hallo SimBa,
„Vollstreckungshandlungen“ dürfen nur durch staatliche Stellen durchgeführt werden (Gewalt-Monopol des Staates!).
Dadurch soll sichergestellt werden,das nicht daß „Faustrecht“
(ich hab 2 große Brüder…also her mit deinem Handy…)
in Deutschland herrscht.
Der Gläubiger kann zwar bei der Volltreckungshandlung durch einen
Vollstreckungs-Beamten zugegen sein,die Vollstreckung selber führt aber der Beamte durch.
mfg
Frank