Vollstreckung trotz Schiedsgerichtsvereinbarung?

Hallo zusammen!
Wie ist üblicherweise die weitere Vorgehensweise, wenn man nach dem Mahnverfahren, dem gerichtlichen Mahnverfahren nun einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat? Ist der nächste Schritt, nach Ablauf der Einspruchsfrist, direkt den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen? Und können die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls direkt auf den Schuldner übertragen werden?
Und noch abschließend: ist es von Relevanz, dass im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages (Ursprung der Forderung) eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen wurde, die u.a. besagt, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag […] durch ein Schiedsgericht unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte entschieden werden?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Kommentare!

Hallo,

Wie ist üblicherweise die weitere Vorgehensweise, wenn man
nach dem Mahnverfahren, dem gerichtlichen Mahnverfahren nun
einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat? Ist der nächste
Schritt, nach Ablauf der Einspruchsfrist, direkt den
Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen? Und
können die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls direkt auf
den Schuldner übertragen werden?

Mit dem VB wird nun der zuständige GV mit der Zwangsvollstreckung beauftragt (evtl. gleich Kombi-Auftrag, d.h. im Nichtzahlungsfalle wird Antrag gestellt, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung leistet). Entstehende Kosten hat der Schuldner zu zahlen, sie sind aber vom Auftraggeber zu erstatten, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Bei späteren Vollstreckungsversuchen kann man diese Kosten dann der Forderungsaufstellung hinzufügen und sie mit einziehen lassen.

Desweiteren kann man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht erwirken und Forderungen des Schuldners an Dritte pfänden lassen (Arbeitgeber, Bankverbindungen, etc.)

Gruss, hemba