Hallo,
ich bin Opfer eines Schneeballsystems geworden. Das FA München verlangt von mir Steuern auf Scheingewinne für die Jahre 1998-2001 und hat einen Termin für die Pfändung gesetzt. Das wäre mein finanzieller Ruin.
Mein Einspruch wurde abgelehnt.
In anderen Bundesländer sind die Finanzämter nicht so geldgeil, sondern man wartet zunächst den Ausagng von mehreren Musterprozessen ab.
Könnte ich, obwohl das FA München die Vollstreckungsmaschinerie schon angeworfen hat, durch eine kurzfristige Verlagerung meines Wohnorts (Umzug zu meinen Eltern) auch die Vollstreckung für „Steuerschulden“ in ein wohlgesonneneres Bundesland verlagern?
Soweit ich weiß könnte ich den Wohnsitz zunächst einmal pro Forma ändern. Die neue Gemeinde hätte sicher nichts dagegen, da sie sich die Steuergelder unter den Nagel reißen möchte. Letzendlich müsste man mir beweisen, dass ich mich nicht 183 Tage am Erstwohnsitz aufhalte (was ich nämlich nicht vorhabe) und ich hätte damit Zeit gewonnen.
Wer weiß ob das funktioniert???