Vollstreckung

Hey

mir schuldet ein Fahrlehrer ,der sich meinen LKW zur Ausbildung geliehen hat, fast 2000DM.Über Nacht und Nebel war er dann verschwunden.Ich habe versucht das Geld über Mahnbescheid usw. zu bekommen.Die wurden auch an seine Privatadresse zugestellt.Als ich jetzt die Zwangsvollstreckung durchführen lassen wollte war er unbekannt verzogen.Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ergab das er sich dort nicht abgemeldet hat.
Ich habe jetzt erfahren das er eine Fahrschule in Dortmund leitet.Was kann ich jetzt machen damit ich an die Kohle komme.Habe was gehört das der TITEL? geändert werden muss wenn ich die Vollstreckung in der Fahrschule vollziehen lassen will.

Gruss

Ronald René Lüdtke

Hallo Ronald,

wenn Dir der Aufenthaltsort Deines Schuldners bekannt ist, kannst Du ihm den Titel dort durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Mit dem Titel kannst auch ein Lohnpfändung veranlassen.

…wenn ich die Vollstreckung in der Fahrschule vollziehen :lassen will.

Bitte genau: Willst Du gegen die Fahrschule vollstrecken, die Dein Schuldner leitet? Bedenke: Du hast eine Geldforderung gegen den Schuldner und nur gegen ihn persönlich.

Gruß
Wolfgang

Ich habe jetzt erfahren das er eine Fahrschule in Dortmund
leitet.Was kann ich jetzt machen damit ich an die Kohle
komme.Habe was gehört das der TITEL? geändert werden muss wenn
ich die Vollstreckung in der Fahrschule vollziehen lassen
will.

Gruss

Ronald René Lüdtke

Wenn ich Sie recht verstanden habe sind Sie bereits im Besitz eines Vollstreckungsbescheides (das ist ein sog. „vollstreckbarer Titel“). Sie haben offensichtlich dem Gerichtsvollzieher den Auftrag gegeben, an der Privatadresse des Schuldners zu pfänden; wenn auch sonstwo gepfändet werden soll (an der Arbeitsstelle, auf offener Straße usw.) muß das entsprechend beantragt werden. Ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt beauftragen, die wissen was in solchen Fällen zu tun ist. Das Honorar muß Ihnen der Schuldner natürlich erstatten.