Macht sich ein Gläubiger strafbar, wenn er für die selbe Forderung zweimal Vollstreckt und eintreiben lässt. Inweit Haftet der/die Gerichtsvollzieherin . Kann mir jemand eine Rechtsgewischte Antwort mit § geben ?
Danke
faustisch
Macht sich ein Gläubiger strafbar, wenn er für die selbe Forderung zweimal Vollstreckt und eintreiben lässt. Inweit Haftet der/die Gerichtsvollzieherin . Kann mir jemand eine Rechtsgewischte Antwort mit § geben ?
Danke
faustisch
Rechtsgewischt? Ist das sowas ähnliches wie pegidös?
Danke für den Fehlerhinweis, wie kan ich ihn Korrigieren. Ich meint Restgewichtig bzw. Rechtsbestimmend.
Kannst du nicht (mehr), aber die jetzt genannten Begriffe sind ja keinen Deut besser !
„rechtsverbindlich“ müsste es lauten.
Und was hast du für Ratschäge bzgl.des Textes
ausser Fehler zu suchen und zu Kritisieren ?
Hallo,
ja allerdings das macht sich der Gläubiger.
Der GVZ haftet nicht, wird aber, wenn man ihm Zahlungsbelege vorlegt, die Vollstreckung aussetzen und den Vorgang zur Klärung dem zuständigen Vollstreckungsgericht übergeben.
Habe ich dann aussicht mein Geld wieder zubekommen ?
Hallo,
wenn das Geld bereits gepfändet wurde, wirst du einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen müssen.
Denn freiwillig wird der Gläubiger das Geld bestimmt nicht herausrücken.
Daher sollte man sich überlegen, ob sich das überhaupt rechnet,Summe des gepfändeten Geldes gegen die Anwaltskosten.
Ich frage mich, wie es sein kann, daß die selbe Forderung 2 x vollstreckt wird?
Ist zwar schon eine zeitlang her, aber ich meine mich zu erinnern, daß es ein GVZ-Protokoll gibt, aus diesem hervorgeht, was und wieviel gepfändet wurde. Üblicherweise bekommt auch der Schuldner eine Ausfertigung darüber. Wenn vollständig bezahlt wurde, hat der GVZ eine Quittung samt Titel dem Schuldner auszuhändigen.
Das steht in § 757 ZPO.
Von daher halte ich es für wenig wahrscheinlich, daß ein vollständig bezahlter Titel 2 x vollstreckt werden kann. Möglich vielleicht bei Banküberweisung direkt an den Gläubiger. Aber da kann man dann anhand der Bankunterlagen die Zahlung ja nachweisen.
Wenn es strafbar ist und ich mit Anzeige drohe werden die sich schon bewegen.
Hallo,
das:
Wenn vollständig bezahlt wurde, hat der GVZ eine Quittung samt Titel dem Schuldner auszuhändigen.
also die Volltreckbare Ausfertigung des Urteiles kann der GVZ aber nur dann machen, wenn er
die Leistung erhalten hat, die der im Titel festgestellten Verbindlichkeit des Schuldners in
vollem Umfange genügt. (Nur) durch eine vollständige Leistung des Schuldners wird der Titel
verbraucht und darf nicht mehr gegen den Schuldner vollstreckt werden
Ob dieses hier der Fall ist, wissen wir nicht.
Oh man! Also erstens: der GVZ macht keine vollstreckbare Ausfertigung, die macht das Gericht. Zweitens: Ein vollstreckbarer Titel kann ein Urteil sein, muß aber nicht. Drittens: Ein GVZ wird nur tätig, wenn er einen „Auftrag“ zur Vollstreckung bekommt. Gscheiterweise macht man das, indem man ihm Titel + PfÜb übersendet.
Und welchen Teil meiner Antwort hast Du nun nicht verstanden? Ich habe doch geschrieben, das der GVZ den Titel + Quittung dem Schuldner aushändigt, wenn vollständigbezahlt wurde. Ich habe sogar den entsprechenden § genannt, aus dem die Verpflichtung hervor geht.
Was ist da jetzt anders, als bei Deiner Antwort, außer das sie den § benennt und nicht spekulativ von einem Urteil als vollstreckbaren Titel ausgeht?
Das stimmt, genau deswegen schrieb ich ja etwas von vollständig bezahlt und so…
Hallo,
ich weiß, das ich ein mann bin.
Oh man! Also erstens: der GVZ macht keine vollstreckbare Ausfertigung, die macht das Gericht.
Da sollte eigentlich übergibt stehen, du bist aber auch pingelig.
Und welchen Teil meiner Antwort hast Du nun nicht verstanden?
Die les eich nie g
Jo, das merkt man. Solltest Du aber, wenn Du schon drauf antwortest, sonst macht Deine Antwort so irgendwie gar keinen Sinn…