Hallo liebe Rechtskundige,
man nehme einmal an, Anton hätte einen Titel gegen Bernhard, und es ginge um ein nettes Sümmchen.
Weiterhin nehmen wir mal an, Bernhard hätte Anton daraufhin eine Dienstleistung, ungefähr im Werte des Sümmchens, angeboten, denn Bernhard hat ein Dienstleistungsunternehmen.
Anton nimmt an, man sitzt zu Rate viele Male, man telefoniert und faxt, Entscheidungen werden getroffen, Anton stellt Bernhard sogar Material zur verfügung und Schreiben von der Konkurrenz, damit Bernhard auch ganz genau weiß, wie es Anton gerne hätte.
Bernhard macht sich an die Arbeit - und es ist viiieel Arbeit, nicht nur so nebenher - und präsentiert Anton das fertige Werk.
Anton sagt erst mal nichts, nicht ja, nicht nein, auf Drängen schließlich, er müsse das erst einmal in Ruhe besehen und melde sich dann wieder. Bernhard ist ratlos aber besten Gewissens. Nach 2 Wochen fragt er nochmal nach, dann noch einmal, dann aber nicht mehr, denn er möchte Anton auch nicht verärgern.
Jahre später - bis dahin hat sich Anton nicht gemeldet, was Bernhard teils besorgt, teils erleichtert stimmte - steht Anton mit einem Dunkelmann vor Bernhards Tür und will sofort sein Geld! Bernhard erschrickt, das Geld hat er nicht. Zum Glück zieht Anton wieder ab.
Aber jetzt bekommt Bernhard einen Brief vom Gerichtsvollzieher. der will die ganze Restsumme für Anton jetzt und sofort, sonst EV oder gar Gefänghaus.
Bernhard ist verzweifelt, rauft sich die Haare, tobt und schreit - da fällt ihm ein dicker Ordner vor die Füße. Darauf steht „Anton“ und drin ist alles, was mit der Dienstleistung damals für Anton zu tun hatte: Gesprächs- und Faxprotokolle, Briefe, Angebote, Kostenvoranschläge, alles und noch mehr, sogar seine fertige Arbeit für Anton!
Nur eins ist nicht drin: eine schriftliche Vereinbarung zwischen Anton und Bernhard. Die hat es nämlich nie gegeben, weil 1.) sowas in Bernhards Branche nicht üblich ist - erst recht nicht, wenn die gemeinsame Arbeit soweit fortgeschritten ist- und 2.) Bernhard ja Anton nicht verärgern wollte (und er kann schrecklich ärgerlich werden!).
Und wenn man sich jetzt noch vorstellt, daß Berhard vom Gerichtsvollzieher den Begriff „Vollstreckungsabwehrklage“ gehört hat, und nicht so richtig weiß, was das ist… könnte er damit vielleicht erreichen, daß seine Arbeit honoriert bzw. verrechnet wird (sie war ja immerhin fast im selben Wert wie die Forderung von Anton!)
Ja, manchmal denke ich mir eben Geschichten aus 
Wäre nett, wenn sie ein Jurist weiterspinnen würde.
Schöne Grüße
Ann