Vollstreckungsankündigung-habe ich eine Chance?

Hallo …
Ich hoffe sehr, dass mir hier jem. weiter helfen kann.
Ich habe heute eine Vollstreckungsankündigung vom Zollamt in meinem Briefkasten gehabt …
Es geht um eine Forderung der Kindergeldkasse in Höhe von knapp 3500€.
Ich habe zu spät eine Schulbescheinigung eingereicht und deshalb wird der komplette Zeitraum in der ich Kindergeld erhielt (hole das Abitur nach) gefordert, obwohl regelmäßig schulbescheinigungen vorlagen. Nur die eine habe ich zu spät eingereicht . Ich weiß ich hätte mich viiiel eher darum kümmern müssen aber ich war einfach nicht in der Lage … Ich könnte mich in den Po dafür treten.
Habe ich eine Möglichkeit dem noch entgegen zu wirken? Ich kann ja nachweisen, dass ich in der Schule war… Sie haben ja auch alle Bescheinigungen … :// Ist es vllt Möglich die Forderung nur auf den Zeitraum der vergessenen - zu spät eingereichten Bescheinigung zu reduzieren?? Dies wäre dann nur ein „paar“ Monate …
Ich habe da noch etwas im Gedanken… Im Januar wurde bei mir Adhs diagnostiziert ( ihr könnt mir glauben, es ist nicht schön theoretisch zu wissen wie es geht aber fast nichts in der Praxis umsetzen zu können ) was leider in großem Zusammenhang mit nicht erledigen können steht. Könnte ich das vllt mit einbringen, sodass sich das evtl. mildernd auf mich aus wirkt?

Was mach ich denn jetzt?? Ich hab sooo Angst :frowning:
Liebe Grüße Melli

Hallo,
die Vollstreckung kann man jetzt erstmal nicht abwenden, aber eine Eidesstattliche Versicherung werden Sie auch erst ablegen müssen, wenn die Kindergeldkasse als Gläubigerin es verlangt.

Wenn es so ist wie Sie sagen, dann besteht ja die Hauptforderung (Kindergeldkasse) eventuell nicht zu Recht.
Reden Sie mit den Leuten!

Viele Grüße
Klaus Marwede

Guten Abend, Melli - ja, wenn man etwas schleifen lässt…
Zuerst einmal : Keine Panik, niemand reißt Dir den Kopf ab. Stelle Dir den schlimmsten Fall vor; das hieße, Du musst das ganze Geld bezahlen , sehr wahrscheinlich könntest Du das in Raten machen. Ich stelle mal nicht die Frage, ob bei Dir „was zu holen“ wäre (Vermögenswerte, pfändbares Einkommen). Die Vollstreckungsbeamten sind meist nette und verständnisvolle Leute.
Dein eigentliches Problem liegt aber jetzt nicht beim Zoll, sondern bei dem Amt, das das Geld an Dich bezahlt hatte. Also : Ohne Angst - mehr als ein Nein kann da nicht kommen ! - gleich hingehen, alle Bescheinigungen noch einmal vorlegen, am besten auch Attest über Dein ADHS (heißt das so ?). Wenn das ein sturer Kerl (oder
eine Zicke) ist, dranbleiben, nicht „verscheuchen“ - dem (oder der) auf den Keks gehen !. Falls das alles nichts hilft : Rechtsmittelbelehrung geben lassen ! Dazu sind die verpflichtet; dann Rechtsmittel einlegen
(Einspruch, Widerspruch, so genau weiß ich das nicht).
Am besten suchst Du einen Anwalt für Sozialrecht, der wird oftmals sogar für die erste Beratung vom Amt bezahlt. Falls Du es selbst zahlen müsstest : Es ist gut angelegtes Geld. Viel Erfolg - melde Dich sonst nochmal. Peter Brückner, [email protected]

Bitte eine Beratungsstelle aufsuchen.Das kann man nicht fernberaten.

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Ja klar, alle unterlagen einreichen und wiedereinsetzung in den virherigen stand verlangen und neuberechnung sowie aussetzung der vollziehung bis die Neuberechnung vorliegt.

hHallo Melli,
Du kannst mit dem Zoll-Beamten Ratenzahlungen vereinbaren, damit erst einmal Ruhe ist. Außerdem solltest Du schnellesten eine Schuldnerberatung aufsuchen. Adressen findest Du im Telefonbuch.
Mehr kann ich Dir momentan nicht raten.

Gruß M.