Ich befinde mich seit 2008 in einer Privatinsolvenz. Das lief auch alles sein gewohnten Gang. Dadurch das in meiner Insolvenzmasse ein Grundstück befindet, habe ich mir letztes Jahr ein Grundbuchauszug geholt.
Dadurch sind 10 Euro angefallen.
Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Oberfinanzdirektion das ich eine Gesamtsumme von xxx € zahlen solle. Darin wären die 10 € und eine Forderung vor meiner Privatinsolvenz enthalten. Die durch meine frühere Aktivitäten entstanden sind.
Daraufhin habe ich dort angerufen und hab den Sachbearbeiter erklärt das ich mich seit 2008 ja in der Privatinsolvenz befinde. Und ich die alte Forderung dadurch nicht zahlen bräuchte. Nur diese 10 €.
Da sagte dieser mir: „Das wär jetzt egal weil es durch den Grundbuchzug eine neue komplette Rechnung entstanden ist. Und die müsse ich komplett bezahlen.“
Ist sowas möglich das man einfach eine neue Rechnung erstellt und die alte Forderung mit einschließt? Weil diese ist ja vor meiner Privatinsolvenz entstanden. Und nicht währenddessen.
Wenn die alte Forderung im Insolvenzverfahren erfasst ist kann Sie nicht durch die Erstellung eines Grundbuchauszuges neu entstehen bzw. außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Kann hier als „netter Versuch“ gewertet werden
tut mir echt leid, aber da muss ich passen. Nach meinem Empfinden ist es so, dass lediglich die 10,00 € angefallen sind. Aber ohne genaueres über die Hintergründe zu wissen, kann ich die Frage eher nicht beantworten, sorry.
Deine Anfrage ist für mich schwer zu beantworten. Meine Kenntnisse beziehen sich mehr auf Miet-recht. Über die Modalitäten einer Privatinsolvenz kann ich nur wenig sagen. Meines Wissens wird zuerst versucht, mit sämtlichen Gläubigern aufgrund eines Schuldenbereinigungsplanes eine Einigung zu treffen. Hierzu hast du entweder einen Rechtsanwalt oder die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. Im Schuldenbereinigungsplan werden alle Einkünfte,Ausgaben und Schulden aufgeführt. Lehnt auch nur ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab, wird ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. ein eingesetzter Treuhänder verwertet das pfändbare Vermögen und teilt es an die Gläubiger auf. Nach Ablauf von 6 Jahren ist dann eine Restschuldbefreiiung möglich.
Jetzt sendet dir die Oberfinanzdirektion eine Rechnung für Steuerschulden, die vor dem Beginn des Insolvenzverfahrens entstanden sind, aber jetzt erst bekannt wurden.
Nach meinem Gefühl müsste auch die Oberfinanzdirektion einen Titel vorweisen. Doch ob das richtig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Da dein pfändbares Vermögen aufgeteilt ist, bist du nicht in der Lage, eine neue Schuld zusätzlich abzuzahlen. Ich würde dir empfehlen, gehe mit der Rechnung zum Gericht und frage in der Insolvenzabteilung oder sprich mit dem Treuhänder, der dein Restvermögen verwaltet. Du selbst kannst und solltest keine Einzelverhandlungen mit weiteren Schuldnern führen, das könnte deine Glaubwürdigkeit untergraben, die du für eine Restschuldbefreiung dringend brauchst. Lass dir durch Fachleute helfen wie Rechtsanwalt, Schuldnerberatung, Rechtspfleger im Insolvenzgericht, beauftragter Treuhänder…
Guten Abend, also meines wissens her ist das nicht möglich da dieser Grundbuchauszug ja einem zu steht als Besitzer. Die versuchen so etwas oft und wenn man etwas zahlt, muß automatisch alles Gezahlt werden-von vor der Insolvenz auch. Am besten zum Anwalt da mit. Der schreibt die dann an und meistens hört man dann nichts mehr weil das für die noch teurer wird dann.
Aber genau kenn ich mich mit so forderungen nicht aus.
Bis zum Anwaltstermin auf keinen Fall ewas zahlen!!!
Das ist oft Taktik von denen.
Viele Grüße und alles Gute!
Hallo,
m.E. irrt der Sachbearbeiter hier, da alle Forderungen im Zuge der Privatinsolvenz erfasst und bedient werden; nachträglich können alte Forderungen nicht sich auf neuen begründen. Ich an Deiner Stelle würde die Sache meinem Insolvenzberater/-verwalter übergeben zur weiteren Veranlassung.
Gruß
Ich befinde mich seit 2008 in einer Privatinsolvenz. Das lief
auch alles sein gewohnten Gang. Dadurch das in meiner
Insolvenzmasse ein Grundstück befindet, habe ich mir letztes
Jahr ein Grundbuchauszug geholt.
Dadurch sind 10 Euro angefallen.
Letzte Woche bekam ich einen Brief von der Oberfinanzdirektion
das ich eine Gesamtsumme von xxx € zahlen solle. Darin wären
die 10 € und eine Forderung vor meiner Privatinsolvenz
enthalten. :
Daraufhin habe ich dort angerufen und hab den Sachbearbeiter
erklärt das ich mich seit 2008 ja in der Privatinsolvenz
befinde. Und ich die alte Forderung dadurch nicht zahlen
bräuchte. Nur diese 10 €.
Da sagte dieser mir: „Das wär jetzt egal weil es durch den
Grundbuchzug eine neue komplette Rechnung entstanden ist. Und
die müsse ich komplett bezahlen.“
Ist sowas möglich das man einfach eine neue Rechnung erstellt
und die alte Forderung mit einschließt? Weil diese ist ja vor
meiner Privatinsolvenz entstanden. Und nicht währenddessen.
Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten. Steuerrecht ist ein Dschungel. Das muß ein absoluter Spezialist auf diesem Gebiet beantworten.
Tut mir leid.
KKl