Hallo!
Ich suche für Person X rat, dessen Namen ich hier nicht erwähne.
Diese Person hatte Leistungen der ARGE erhalten, angekündigt, dass er sich für ein Studium eingeschrieben hat, und auf die Bestätigung wartet. Das Amt sagte angeblich dazu nichts. Später, 1,5 Monate nachdem Person X Student war und Bafög beantragen wollte, kam das Amt und verlangte Leistungen zurück, da Studenten nicht gefördert werden. Richtig, bis auf die Tatsache, dass man das hätte vorher sagen können, als X anmeldete zu versuchen, Student zu werden.
Da X die geforderten Leistungen nicht sofort zurückgeben konnte (von welchem Geld auch), einigte man sich auf eine Ratenzahlung. Die betroffene Person studierte diesen Studiengang nur ein Semester und wollte nach einem Semester Pause (da es für X schwierig war, Umzug etc zu finanzieren) wieder einsteigen an der Uni, hat sich dafür auch eingeschrieben. Seit dem war X am Abarbeiten der Schulden und durch die Selbstständigkeit als Promoter und den Zahlungsverzug einiger Agenturen häuften sich viele an, zb knapp 800€ alleine für die Krankenkasse, wie ich erfuhr.
Jedenfalls schickte das Amt kein Schreiben bezüglich einer Änderung der Ratenzahlung, natürlich kam es mal zu Mahnungen, da Person X wegen der Agenturen nicht immer direkt am 1. zahlen konnte. Jedoch wurde dem Stundungsbescheid nie wiedersprochen, die festgesetzte Summe dann auch mit Verspätungen immer gezahlt.
Nun erhält diese Person ein Schreiben mit der VOllstreckungsankündigung!?! die Forderungen sollten angeblich am 1.6. fällig gewesen sein, was aber nicht sein kann, da dort die gesamte Summe gefordert wird und in dem Schreiben Stundungszinsen vom Tage der Stundungseinigung bis hzum 16.07. aufgelistet sind, die am 01.06. fällig gewesen sein sollen. Vom Gesamtbetrag sind die Ratenzahlungen nach Meinung von Person X schon abgezogen, was zu noch größerer Verwirrung sorgt.
Meine Frage für Person X:
Ist da ein Fehler unterlaufen? Kann man eine Vollstreckungsankündigung schicken, obwohl eine Ratenzahlung vereinbart und diese nicht aufgehoben worden ist?
Danke für die Hilfe, ich werde dies schnellst möglich weiterleiten.