Vollstreckungsbehörde mahnt nach 6 Jahren

Wenn nach sechs Jahren ein schreiben von der Vollstreckungsbehörde bekommt in dem es heißt:

Sie können weitere kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden, wenn Sie den Rückstand innerhalb einer Woche unter Angabe den Kassenszeichens XX auf das Konto: Ibn: xxx der Stadt XX bei der Muster Bank (Bic:XX) überweisen.

Veranlagung 01.08.2008 - 01.08.2008 (Tag/Monat sind frei erfunden)

150,00€
Mahngebüren 21,00

Müsste man dieser Forderung dann nachkommen?

Hallo,

dazu müsste man wissen,um was es sich bei der Forderung handelt.

Kommunen sind ja sowohl als Behörden tätig aber auch als „freie Wirtschaftsunternehmen“.

Hallo,

z.B.: Pe Entgelt Techn. Hilfeleistung. ?

Danke schon mal im Voraus für die Antwort.

Hallo,

und was soll man sich jetzt darunter vorstellen ???..

Ich vermute einmal,das es sich um einen Feuerwehr-Einsatz gehandelt hat…

Hier mal eine Beispielhafte Ortssatzung bezüglich der Kosten…

http://www.simonswald.de/pdf/KostenordnungFeuerwehr.pdf

Es geht darum das man nach dieser Langen Zeit kaum sagen kann ob man diesen Betrag überwiesen hat. (Bankwechsel etc.)

Also ob man sich die Nachforschungen Sparen kann wenn die angelegen inzwischen Rechtlich gesehen verjährt ist.

Danke