nehmen wir mal an, daß es einen Vollstreckungsbescheid gegen ein Einzelunternehmen gibt, welcher an die Firmenadresse gerichtet war. Offenbar konnte er zugestellt werden, so daß in diesem Zeitpunkt die Firma bzw. die Person dort existent / gemeldet (Gewerbe) war.
Welche Probleme sind zu erwarten, wenn der GV an dieser Firmenadresse, welche mutmaßlich nicht die Wohnanschrift des Firmeninhabers ist, versucht, zu vollstrecken?
Welche Probleme sind zu erwarten, wenn der GV an dieser
Firmenadresse, welche mutmaßlich nicht die Wohnanschrift des
Firmeninhabers ist, versucht, zu vollstrecken?
Der GV wird sich an Ort und Stelle erkundigen. Wenn er die Auskunft bekommt, dass der Schuldner dort nicht wohnt, wird er den VB an den Auftraggeber mit entsprechendem Vermerk kostenpflichtig zurückgeben.
Handelt es sich um den Firmeninhaber wird er diesen ansprechen und zur Zahlung auffordern. Zahlt er nicht, geht der Auftrag kostenpflichtig zurück mit dem Bemerken, dass es sich um die Firma handelt, und der Auftraggeber muss für die Wohnung einen neuen Vollstreckungsauftrag erteilen.
Er wird versuchen, über EWA oder Auskunfteien eine aktuelle Adresse zu erhalten, um dort einen neuen Vollstreckungsversuch in der Wohnung des Schuldners zu unternehmen. Bekommt der Firmeninhaber z.B. ein Geschäftsführer-Gehalt kann er auch versuchen, über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Gehalt beim Arbeitgeber = der Firma zu pfänden.
Zu bedenken ist, dass sämtliche Kosten - eben auch diejenigen, die wegen der Suche anfallen - der titulierten Summe zugeschlagen werden können, der Schuldner also immer mehr zu zahlen hat. Deshalb sind „Hinhaltetaktiken“ in der Summe reichlich teuer, sprich die aufgeschobene Zeit muss man sich sehr teuer erkaufen. Da ist es immer besser, solche Sache aktiv anzugehen und eine Einigung zu suchen.