Hallo,
eine kompliziertere Frage. Also wenn man eine Forderungen nicht bezahlt hat und auch ein Mahnbescheid erhalten hat. Widerspruch wurde beim Gericht eingelegt. Und wurde verurteilt -Anerkenntnisurteil-. Die Zahlung vor Kurzem eingestellt, weil die Firma insolvent ist. Kann das Gericht direkt den Zwangsvollstreckungbescheid zu stellen ohne einen 2. Mahnbescheid für die gleiche Sache geschickt zu haben. Oder bekommt man wird erst wieder eine Mahnung, 2. Mahnung und dann Mahnbescheid und kann dann die Forderung begleichen?
Danke im Voraus für Antworten
Hallo,
mit dem Anerkenntnisurteil kommt gleich der Gerichtsvollzieher oder die Kontenpfändung, das ist ein Vollstreckungstitel.
Wieso man allerdings aufhört, Schulden zu bezahlen, weil der Empfänger selbst in Zahlungsschwierigkeiten ist und am liebsten erst nach der zweiten Mahnung zahlt, das ist in der Tat kompliziert.
VG
EK
Hallo,
nach den Anerkenntnisurteil wurde die Forderung beglichen. Die Zahlung wurde nach paar Monaten erst gestoppt, als die Firma Insolvenz angemeldet hat.
Es handelt sich hier nicht um eine Einmalzahlung, sondern um einen geschlossen Fonds. Dieser Fonds läuft 15 Jahre. Diese Firma hat Insolvenz angekündigt und man muss monatlich noch einen Betrag für die restlichen 5 Jahre zahlen, obwohl diese Firma insolvent ist und man sein eingezahltes Geld nie wieder sieht. Wo ist da die Gerechtigkeit?
Es ist so als ob man das hart erarbeitete Geld 5 Jahre lang weiter ins Feuer wirft.
Falls dieser Vollstreckungsbescheid wirklich kommt, hat man keine Chance, die Lohnpfändung zu verhindern?
Danke für Antworten.