Liebe/-r Experte/-in,
Person A hatte ein Geschäft, welches leider 1996 aufgegeben werden musste, da es nicht mehr lief.
Jetzt (Februar 2010) erhält A ein Schreiben von einen Inkassobüro über Forderungen aus einer Versicherung von 1996/1997.
Aufgrund dessen, dass man Geschäftsunterlagen nur 10 Jahre aufheben muss, hat Person A auch keinerlei Unterlagen mehr.
Person A war auch bei dieser Versicherung, aber wusste nicht, dass da noch Rückstände offen sein sollen. Sogar ein Vollstreckungsbescheid würde existieren, der auch nachgeschickt worden ist, nach nachfragen.
Person A hat nie einen Vollstreckungsbescheid erhalten und seit 1996 kam auch keinerlei Schreiben diesbezüglich bis heute. Muss das gericht nicht einen Zustellungsbeleg haben? Und was ist mit den Zinsen, die seither angerechnet werden. Zinsen verjähren doch nach 3 Jahren oder?
Für eine Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.