Vollstreckungsbescheid

Vor sieben Jahren hatte ich eine Rechnung nicht bezahlt und bekam einen Mahnbescheid. Den habe ich anschließend zum Teil bezahlt, zum Teil stunden lassen. Nun bekam ich vor 3 Jahren Post von einer Anwaltskanzlei, die mir einen Vergleich anbot mit gleichzeitiger Reduzierung. Vor einem Jahr ging der Gläubiger in Insolvenz. Da kam der selbe Vollstreckungsbescheid in voller Höhe von einem bis dato unbekannten Inkassounternehmen und beanspruchten sofortige Zahlung. Einige Tage später teilte mir der RA mit, daß er meine Restforderung abgetreten hätte an eine INkassofirma, jedoch eine ganz andere, die jetzt die vereinbarte Vergleichshöhe von vor einigen Jahren haben wollte, jedoch meine jahrelangen Zahlungen ignorierte.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Ich habe bei der insolventen Firma keinen Ansprechpartner mehr, die RA-Kanzlei verweist auf die neue Inkassofirma und die blockt alles ab. Hat angeblich keinerlei Unterlagen als diesen Vergleich, Zahlungen ? Weiß sie nichts von.

Nix Zahlung.
So wie das aussieht, ist die Forderung wohl in das Forderungverkaufskarussell geraten.

  1. Schritt sollte sein, das Inkasso aufzufordern mit Fristsetzung den Forderungskauf nachzuweisen.

  2. schritt sollte sein diese Forderung inhaltlich zu prüfen.

  3. Schritt kann dann sein vollstreckungsgegenklage einzureichen.

das sollte dann aber ein Fachanwalt machen.

Müßte wissen, ob Sie vor Jahren ebenfalls einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, oder ob damals nur ein Mahnbescheid ergangen ist. Sollten Sie die Zahlungen durch Belege nachweisen können, würde ich auf jedenfall einen RA aufsuche.

Müßte wissen, ob Sie vor Jahren ebenfalls einen
Vollstreckungsbescheid erhalten haben, oder ob damals nur ein
Mahnbescheid ergangen ist. Sollten Sie die Zahlungen durch
Belege nachweisen können, würde ich auf jedenfall einen RA
aufsuche.

Habe damals wohl auch einen Vollstreckungsbescheid bekommen, auf den ich reagierte. Habe ja vor dem Mahnbescheid Raten beglichen, die dann leider nicht mehr zu halten waren.

Vielen Dank. Schritt 1 habe ich unternommen und keine Antwort bekommen. Schritt 2 habe ich ebenfalls versucht und warte auf Antwort. Schritt 3 werde ich dann einleiten, wenn keine Einsicht des Inkasso-Unternehmens zustande kommt. Danke.

Ich gehe also davon aus, dass Sie diesen Vollstreckungsbescheid jetzt zugestellt bekommen haben, dass heiß einen Anwalt aufsuchen mit sämtlichen vorhanden Unterlagen und ggf. eine Vollstreckungsgegenklage einreichen.