jemand hat einen rechtsstreit gewonnen und der Beklagte hat eine Summe X zu zahlen. Ein Vollstreckungsbescheid wurde erlassen und das bekannte Konto des Beklagten gepfändet. Der Beklagte betreibt eine GmbH. Auf dem Konto befindet sich kein (oder nicht genug Geld). Haftet der Beklagte auch mit seiner GmbH-Einlage, da es sich um einen firmenbezogenen Rechtsstreit handelte?
isnb. ist die Frage der persönlichen Haftung eine im Prozess zu klärende Frage. Mit dem Bescheid kann nur in den dort genannten Schuldner vollstreckt werden. Für eine Ersatzhaftung bedarf es, so dort nicht erwähnt, eines neuen Titels.
Gruß,
Dea
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