Vollstreckungsbescheid

Hallo,

jemand hat einen rechtsstreit gewonnen und der Beklagte hat eine Summe X zu zahlen. Ein Vollstreckungsbescheid wurde erlassen und das bekannte Konto des Beklagten gepfändet. Der Beklagte betreibt eine GmbH. Auf dem Konto befindet sich kein (oder nicht genug Geld). Haftet der Beklagte auch mit seiner GmbH-Einlage, da es sich um einen firmenbezogenen Rechtsstreit handelte?

Danke!
Gruß jetme

Haftet der Beklagte auch mit seiner
GmbH-Einlage, da es sich um einen firmenbezogenen Rechtsstreit
handelte?

Hallo jetme,

eine GmbH haftet mit Ihrem Vermögen.
Die „Einlage“ wird allerdings nirgendwo separat geparkt, sondern in den laufenden Geschäftsbetrieb investiert.

So ist z.B. die Büroausstattung davon gekauft. Eventuell wurden davon auch Löhne gezahlt.

Es ist kein Geld was bei einer GmbH die schon eine Weile exisitert noch so vorhanden sein muss. Nichts was man separat pfänden könnte.

Wahrscheinlich hat die von dir genannte GmbH einfach kein Vermögen mehr.

Gruß Ivo

Hallo,

isnb. ist die Frage der persönlichen Haftung eine im Prozess zu klärende Frage. Mit dem Bescheid kann nur in den dort genannten Schuldner vollstreckt werden. Für eine Ersatzhaftung bedarf es, so dort nicht erwähnt, eines neuen Titels.
Gruß,
Dea

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