Vollstreckungsbescheid

Hallo Leute,

mal eine Frage an Euch:
Angenommen, nach mehr als zehn Jahren fordert jemand einen Gewissen Betrag ein, für den ein Vollstreckungsbescheid (wie gesagt: vor mehr als zehn Jahren) zugestellt worden sein soll.
Ohne Angabe irgend eines Aktenzeichens des Vollstreckungsbescheides noch des Gerichtes.

Diese Forderung lässt sich jetzt nicht mehr überprüfen.

Wäre eine solche Forderung rechtens.

Danke für Antwort

Jürgen

Hallo,

mal eine Frage an Euch:
Angenommen, nach mehr als zehn Jahren fordert jemand einen
Gewissen Betrag ein, für den ein Vollstreckungsbescheid (wie
gesagt: vor mehr als zehn Jahren) zugestellt worden sein soll.
Ohne Angabe irgend eines Aktenzeichens des
Vollstreckungsbescheides noch des Gerichtes.

Diese Forderung lässt sich jetzt nicht mehr überprüfen.

Wäre eine solche Forderung rechtens.

Das lässt sich so nicht beantworten. Wenn der VB zugestellt worden ist, und keinerlei Rechtsmittel eingelegt wurden, dann ist das ein auf dreißig Jahre hin vollstreckbarer Titel. Und den übergibt man dann dem Gerichtsvollzieher, damit der daraus dann vollstreckt. Wenn der Gläubiger jetzt freundlicherweise vorab ohne GV zur Zahlung auffordert (was den Schuldner dann ja billiger kommen würde), dann ist dies ein netter Zug, und man produziert nur unnötige Kosten, wenn man hierauf nicht reagiert.

Genauso kann es sich aber auch um eine Luftnummer handeln, wobei ich unserem „jemand“ nicht abnehme, dass er sich an einen auch schon vor zehn Jahren ergangenen Vollstreckungsbescheid nicht erinnern würde. Entweder war da was, oder nicht. Wer nicht täglich zig gelbe/grüne/blaue Briefumschläge aus dem Kasten zieht, erinnert sich üblicherweise auch nach Jahren noch an solch einschneidende Erlebnisse

Aber eine freundliche Nachfrage beim Gläubiger dürfte auch für den Fall der Amnesie sicherlich hilfreich sein, die grauen Zellen wieder auf Trab zu bringen.

Gruß vom Wiz

Hallo Leute,

auch Hallo

ich verfüge in diesem Bereich über ein gesundes Halbwissen und das läßt mich die Frage nach diesem „jemand“ stellen. Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwalt?

Ich ganz persönlich würde vorsichtig sein, wenn der Brief direkt von einem Gerichtsvollzieher kommt. Da würde ich meine weiße Fahne raushängen und mich gesprächsbereit und kooperativ zeigen.
Sollte der Brief von einem Rechtsanwalt kommen, würde ich dort schriftlich um die Zusendung von Belegen bitten.

Der Vollstreckungsbescheid selbst ist ein vollstreckbarer Titel. Dem ist ein Mahnbescheid vorangegangen, dem dann wohl nicht widersprochen wurde. Es könnte also sein, dass vor ca. 10 Jahren ein Mahnbescheid zugestellt wurde und dem wurde dann nicht widersprochen oder wie auch immer. Und da könnte die Falle zugeschnappt sein und aus dem gerichtlichen Mahnbescheid wurde ein Vollstreckungsbescheid.

Wie lange so ein Vollstreckungsbescheid nun vollstreckt werden kann: Ich habe keine Ahnung. Gehört habe ich mal etwas von 30 Jahren. Aber wie ohne bereits beschrieben: Halbwissen.
Darum: Fristen bitte googlen!

Liebe Grüße
Andrea

Hallo, die Antworten kamen ja sehr prompt.
Ich geb jetzt hier mal weiter, was ich weiss. Näjheres könnte ich erst heute Abend erfahren.
Also, Anschreiben vom Rechtsanwalt.
Ungefährer Wortlaut:
„Sie schulden der Firma XYZ noch xxx Euro.
Der Vollstreckungsbescheid wurde am (vor ca. vierzehn Jahren) zugestellt.“
Das Problem, die betreffende Person hatte mal vielfältige Schwierigkeiten, ist aber der festen Überzeugung, alles bezahlt zu haben.
Unterlagen existieren nicht mehr.
Im Schreiben des Anwaltes wird absolut kein Aktenzeichen genannt.
Und das macht auch mich als Laien etwas stutzig.
Danke für Eure Antworten.

Freundliche Grüße,
Jürgen

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Antwort an wiz und den Anfragesteller:
Also ich bin auch für`s Überprüfen beim Gläubiger, oder den Auftraggeber fragen um welche Sache es sich damals gehandelt hat. Irgendwelche Aktenzeichen, Gerichtszeichen, Geschäftszeichen oder wer-gegen-wen-Zeichen muss es doch geben. Wenn ein Gläubiger schließlich nach Jahrzenten nochmal mit einem Vollstreckungsversuch anfängt ist das ja rechtens, und wenn man nicht mal nachweisen kann dass scheinbar alles bezahlt ist, ist natürlich schlecht! Wirklich weiterhelfen könnten Fachkundige wohl nur, wenn wir Einblick in gewisse Schriftstücke hätten (z.B. Vollstreckungsauftrag, das Aufforderungsschreiben an sich), da wüssten wir dann wohl, wo wir ansetzen können. gruss flexi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

gegen die Zahlungspflicht aus einem Vollstreckungsbescheid läßt sich leider nicht viel ausrichten, egal ob die eigentliche Forderung bekannt, gerechtfertigt etc. war.

Vielleicht hilft dir dieser Link:
http://frag-einen-anwalt.de/Vollstreckungsbescheid-n…

Gruß
Christian