Vollstreckungsbescheid

Hallo,
ich habe mal eine hypothetische Frage:

Angenommen jemand hat ein Darlehen gewährt ohne Vertrag. Ein Mahnbescheid wird erlassen und Widerspruch eingelegt ohne Begründung.

Wie wäre es denn, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird?

Angenommen es wäre kein Geld zu holen, wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?
Würde es somit zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

oder wäre so etwas eher aussichtslos?
Sprich, Pech für den netten Menschen…??

Herzlichen Dank vorab

Hallo,

Hallo,
ich habe mal eine hypothetische Frage:

Angenommen jemand hat ein Darlehen gewährt ohne Vertrag.

kann man das Darlehen nachweisen?

Ein Mahnbescheid wird erlassen und Widerspruch eingelegt ohne
Begründung.

erlassen oder beantragt?

Wie wäre es denn, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen
wird?

dann müsste man warten bis Schuldner Geld hat um es sich bei Ihm zu holen!

Angenommen es wäre kein Geld zu holen, wer bleibt dann auf den
Kosten sitzen?

Gläubiger.

Würde es somit zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Wes wegen genau? Wegen den Schulden? Ja, wenn der Schuldner die Schulden bestreitet! Dann muss Gläübiger beweisen das Ihm der Schuldner noch Geld schuldet!

oder wäre so etwas eher aussichtslos?

Wenn man keine Beweise für die Schulden hat ja! Andernfalls abhängig von der Summe um die es geht, meiner Meinung nach!

Sprich, Pech für den netten Menschen…??

Könnte so kommen.

Herzlichen Dank vorab

Bitte :smile:

Gruß

Hallo!

Wie wäre es denn, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen
wird?

Das wäre ein grober Verfahrensfehler, denn nach Widerspruch darf kein Vollstreckungsbescheid mehr erlassen werden. Dann geht die Sache entweder ins streitige Verfahren oder ins Nirwana.

Angenommen es wäre kein Geld zu holen, wer bleibt dann auf den
Kosten sitzen?

Na der, der sie zu tragen hat - der Antragssteller.

Würde es somit zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Wenn eine Partei das beantragt, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Sprich, Pech für den netten Menschen…??

Menschen, die zu allen Menschen nett sein wollen außer zu Anwälten, haben sehr häufig derartiges „Pech“. Und wer eine Darlehenssumme einklagen will,ohne den Darlehensvertrag vorher ordnungsgemäß gekündigt zu haben, guckt am Ende noch blöder aus der Wäsche, weil er auch noch Kosten und Auslagen der Gegenseite zu tragen hat.

Wie wäre es denn, wenn ein Vollstreckungsbescheid erlassen
wird?

Das wäre ein grober Verfahrensfehler, denn nach Widerspruch
darf kein Vollstreckungsbescheid mehr erlassen werden.

hi,

nur zum verständnis, wenn der VB schon verfügt war (nach ablauf der
2wochenwiderspruchsfrist), wird dann nicht der widerspruch direkt als
einspruch gegen den VB angesehen? also kein grober fehler m.E., oder?

mfg vom

showbee

Huhu!

nur zum verständnis, wenn der VB schon verfügt war (nach
ablauf der
2wochenwiderspruchsfrist), wird dann nicht der widerspruch
direkt als
einspruch gegen den VB angesehen? also kein grober fehler
m.E., oder?

Recht hast Du. In dem Fall geht die Sache ohne vorherigen Antrag ins streitige Verfahren.