Hallo,
hab mal eine Frage zu einem bestimmtem Fall.
Also Privatperson B hat bei Privatperson A eine gewisse Summe X Schulden. Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen von A die Sache friedlich zu regeln, wurde Mahnbescheid erlassen.
Gegen diesen wurde von B verspätet Widerspruch eingelegt, dieser gilt laut Schreiben des Gerichts als Einspruch.
Bevor A über den Widerspruch informiert wurde, hat sie bereits Antrag auf Vollstreckung gestellt. Dieser wurde jedoch nicht zugestellt, da im Vollstreckungsbescheid die falsche Adresse von B war.
A würde den Vollstreckungsbescheid nun gerne dennoch zustellen lassen. Kann A die Adresse auf dem Bescheid per Hand ändern? Muss dies durch das Gericht erledigt werden oder reicht es, wenn der Vollstreckungsbescheid in anderen Umschlag gesteckt wird und dort die richtige adresse drauf ist, sodass dieser zugestellt werden kann?
Da B dem Mahnbescheid verpätet widersprochen hat und das gericht dies vermeintlich schon als Einspruch gegen den noch nicht zugestellten Vollstreckungsbescheid sieht (geht dies überhaupt?), wurde der Vorgang an ein anderes Gericht zum streitigen -verfahren abgegeben. Ist hier von A irgendetwas zu tun oder geht die Klage automatisch weiter?
Hoffe man versteht den Kontext. ist alles ein wenig durcheinander für mich.
Vielen Dank für eure Hilfe.