Hallo,
mit gültigem Vollstreckungsbescheid wurde ein Gerichtsvollzieher zur Durchführung beauftragt. Er vollzieht aber nur eine Vollstreckung an der Haustür, über mögliche Konten und/oder Besitztümer des Schuldners kümmert er sich jedoch nicht. Wie kann man erfahren, ob der Schuldner über irgendwelche Guthaben auf Bankkonten oder Besitztümer verfügt?
ganz allgemein…
Der Gerichtsvollzieher führt die weite Pallette der Sachpfändungen hinsichtlich körperlicher Gegenstände durch (Auto, Fernseher, Mobiliar [soweit pfändbar]). Die Kontopfändung, Pfändung Arbeitslohn, Versicherungsleistungen, Steuerrückerstattungsansprüche, Anwartschaftsrechte, Rechte an Grundstücken, Erbteile etc. wir vom Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet.
Hinsichtlich der Möglichkeiten des Gläubigers die verschiedenen Vermögenswerte zu finden ist ein wenig Ermittlungstalent gefragt. Natürlich sollte auch der Gerichtsvollzieher bei der Sachpfändung Augen und Ohren offen halten. Regelmäßig wird jedoch auch der Antrag auf Abgabe der eidestattlichen Versicherung beantragt, sodass der Schuldner dann sein ganzen Vermögen offen legen muss.