Vollstreckungsbescheid - Anspruch auf Verzinsung

Ich habe für jemanden einen Auftrag ausgeführt. Nun hat derjenige seine Rechnung nicht bezahlt.
Ich habe bereits einen Mahnbescheid beantragt und daraufhin auch einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.

Nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist nun eine ganze Weile nichts passiert.
Nun möchte ich gerne eine Kontopfändung einleiten.
Hier muss ich alle meine Ansprüche genau auflisten,
also meine Hauptforderung zzgl. aller Auslagen.

Die Auslagen z.B. für den Gerichtsvollzieher werden mit 5% ü.B. verzinst.(steht im Vollstreckungsbescheid)

Kann ich nun rückwirkend ab dem Datum des Verzugs 5% ü.B. auch auf meine Hauptforderung aufschlagen? Auch wenn das so, explizit in meinem Vollstreckungsbescheid nicht drinsteht?

Ja klar wie das geht steht hier www.basiszins.de