Vollstreckungsbescheid 'einlösen'

Hallo,

Person X hat vor ca. 5 Jahren einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und möchte nun mal schauen, ob von dieser Person (bzw. GmbH) das geschuldete Geld eingesammelt werden kann, da dieser Bescheid ja 30 Jahre Gültigkeit hat.

Wie kann der Bescheid vollstreckt werden? Läuft das über die Polizei, den Anwalt oder direkt über die Person/Firma? Welche Kosten entstehen dabei (die früheren Kosten wurden vom Rechtschutz übernommen)?

Wie sind die Erfolgsaussichten (kann ich mir aber schon denken)?

Danke für die Hilfe und Grüße
MICHAEL

Huhu!

Wie kann der Bescheid vollstreckt werden? Läuft das über die
Polizei,

Nein, über das Vollstreckungsgericht.

den Anwalt

Wenn man so gar keine Ahnung hat, wie es geht, ist das sicherlich der beste Weg.

oder direkt über die Person/Firma?

Muss man abwägen, ob man meint, den Gegner durch eine nette Aufforderung zur Zahlung bewegen zu können, oder ob man ihn besser nicht noch vorwarnt.

Welche
Kosten entstehen dabei

Das ist abhängig vom Gegenstandswert und der Art der Vollstreckungsmaßnahme.

(die früheren Kosten wurden vom

Rechtschutz übernommen)?

Na das ist doch wunderbar, dann zahlt sie auch die Vollstreckung.

Wie sind die Erfolgsaussichten (kann ich mir aber schon
denken)?

Gut, dass Du das kannst, wir anderen nämlich nicht. Die Erfolgsaussichten sind mal so, mal so.