Gegen einen Vollstreckungsbescheid wurde Einspruch eingelegt.
Das Gericht hat diesen auch angenommen und an ein zugehöriges abgegeben.
Nun droht der Gläubiger mit Kontopfändung. Geht das überhaupt?
Hallo,
normalerweise kann in einem solchen Fall keine Pfändung erfolgen, da ja kein Titel vorhanden. Denn durch das Rechtsmittel, wenn es fristwahrend war, wird das Verfahren an das für das streitige Verfahren zuständige Amtsgericht abgegeben.
Wurden hier eventuell Fristen versäumt? Fand schon eine Verhandlung statt?
Hallo!
normalerweise kann in einem solchen Fall keine Pfändung
erfolgen, da ja kein Titel vorhanden.
Aber hallo, natürlich ist der vorhanden. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Es reicht nicht, dagegen Einspruch einzulegen, man muss auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Denn durch das
Rechtsmittel, wenn es fristwahrend war, wird das Verfahren an
das für das streitige Verfahren zuständige Amtsgericht
abgegeben.
Genau eben wie bei einem Versäumnisurteil, aus dem man aber auch munter vollstrecken kann.
Wurden hier eventuell Fristen versäumt?
Ganz sicher sogar. Sonst hätte es den Vollstreckungsbescheid ja nicht gegeben.