Jemand hat ca. 2009 etwas im Internet bestellt und im Voraus ca. 350€ bezahlt. Die Ware hat er nie bekommen und dewegen hat er einen Anwalt eingeschaltet. Ein Mahnverfahren wurde in Gang gesetzt und schliesslich machte sich ein Gerichtsvollzieher auf den Weg.
Leider ohne Erfolg, da der Schuldner „…amtsbekannt über keine pfändbare Habe verfügt.“, und auch „…bereits am 3.4.2008 eine eidesstattliche Versicherung beim Amtgericht Kusel.“ abgegeben hat.
Macht es Sinn in so einem Fall erneut zu versuchen, den vorhandenen Titel zu vollstrecken? Evtl. ist er ja inzwischen wieder zu Geld gekommen, und, ist das mit Kosten verbunden?
das ist mit Kosten verbunden. Jeder Vorgang in der Sache über den Gerichtsvollzieher kostet erneut Gebühren.
Und wenn „amtsbekannt fruchtlos“, dann ist das Geld auch noch weg. Ohne Anhaltspunkt für neue Finanzlage dort hat es eigentlich keinen Sinn. Kosten sind zwar überschaubar,aber weg ist halt weg !
Was ist eigentlich mit der strafrechtlichen Sache ? Da liegt doch Betrug in der Luft, wenn Geld genommen aber keine Ware geliefert wird.
Was ist daraus geworden ? Da gibt’s dann zwar kein Geld aber Genugtuung über die Bestrafung.
Wie soeben schon gesagt, ein erneuter Versuch ist mit erneuten Kosten verbunden. Ggf. würdest du gutes Geld dem schlechten hinterher werfen. Bei einem Wert von 350 € trotz Zinsen ist das zu überlegen. Ich würde zunächst versuchen in Erfahrung zu bringen, ob derjenige ein neues Geschäft hat, ggf. liquide ist etc. Das kostet zunächst lediglich Zeit. Danach kannst du noch immer überlegen, ob ein erneuter Versuch einer Vollstreckung sinnvoll erscheint.
in so einem Fall sollte man beim zuständigen Gerichtsvollzieher anrufen. Wer das ist und wann er Sprechstunde hat, kann man beim zuständigen Amtsgericht erfragen. Die Gerichtsvollzieher kennen ihre Pappenheimer im Allgemeinen ganz gut und sind auch mit Auskünften recht großzügig. Er wird Dir auch ganz offen und ehrlich sagen, ob es sich lohnt oder nicht. Und natürlich wird er Dir auch sagen, was ein neuer Versuch kostet.
Ich hätte die Idee, dass man den Schuldner fragt, wie man sich einigen kann. Schließlich sind
350 € gezahlt und ich finde, dafür kann man auch etwas bekommen. Sonst müssten ja die 350 €
zurückbezahlt werden oder es ist Betrag. Viel, viel Erfolg und trotzdem frohe Festtage Eure
Ameliecheyenne
Das ganze schleunigst vergessen und als Lebenserfahrung abtun bevor man dem „schlechten Geld“ noch mehr Gutes hinter herwirft.
Wäre die Ware geliefert worden,wäre sie jetzt wahrscheinlich auch schon kaput.