Hallo!
Folgendes: Jemand hat seit ca drei Jahren Streit mit einem Internetanbieter über eine seiner Meinung nach unberechtigte Forderung.
Er hat damals einen Anwalt aufgesucht, der auch ein paar Briefe mit dem inzwischen eingeschalteten INkasso-Büro tauschte.
Irgendwann wurde es still um die Sache, bis die Person feststellte, dass er mit der Forderung in der Schufa steht. Er bat seinen Anwalt, sich darum zu kümmern. Es tat sich recht wenig, bis seinem Anwalt die Lizenz entzogen wurde, da er wegen anderer Geschichten wegen Betruges verurteilt wurde.
Er fiel aus allen Wolken und suchte sich natürlich einen anderen Anwalt, der sich um den für ihn unerklärlichen Schufa-Eintrag kümmern sollte. Der hakte nach und innerhalb weniger Wochen präsentierte er der Person die Kopie eines laut Adresse an ihn zugestellten Vollstreckungsbeschiedes von 2008. Alle Wiederspruchsfristen sind natürlich passé. Wiedereinsetzung in den früheren Stand wird wohl nicht möglich sein, da die Adresse auf dem Bescheid richtig ist.
Die Person hat abe weder Mahnbescheide noch Vollstreckungsbescheid bekommen, aber da es ja offensichtlich ausreicht, wenn der Postbote abkreuzt, dass er es eingeworfen hat, kann er hier leider nichts nachweisen.
Sein jetztiger Anwalt wartet noch auf die Akte seines ehemaligen Anwaltes, der aber nix rausrückt. Meine Frage: Bekommt ein Prozessbevollmächtigter parallel Kenntnis von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden? Wenn ja, bringt es dem armen Menschen irgendetwas, dass der Anwalt nicht informiert und nicht reagiert hat?
Grüße, Fibi
Hallo Fibi,
Person A soll mal bei dem Gericht nachfragen, an wen der Vollstreckungsbescheid gesandt worden ist, vielleicht ist er direkt an den Anwalt gegangen. Wenn Schriftstücke vorhanden sind z. B. eine Bevollmächtigung des Anwalts oder Kopien der Schreiben an das Inkassobüro könnten diese genutzt werden für die Widereinsetzung, die ja glaubwürdig erklärt werden muß. Auch die Erklärung über die entzogene Lizenz des Anwalts, wäre eventuell für die Wiedereinsetzung von Vorteil. Immer glaubhaft beweisen!
Gruß Amelie
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Hallo Amelie,
vielen Dank schonmal für deine Antwort.
Der Bescheid ist in erster Linie mal an den „Schuldner“ geschickt worden, sein Name und seine Adresse stehen korrekt im Kopf des Bescheides (ist halt nur nix im Postkasten gewesen). Der fragliche Anwalt war zu dem Zeitpunkt schon der Prozessbevollmächtigte (mit Vollmacht und allem pipapo). Der Schuldner kann ja nun nix tun um nachzuweisen, dass er die Bescheide nicht bekommen hat, aber wenn man jetzt nachweisen kann, dass der Anwalt Kopien bekommen hat und nix gemacht hat…?
Der jetztige Anwalt sieht die Chancen eher schlecht, aber gibt es da vielleicht doch den Hauch einer Chance, Wiedereinsetzung zu beantragen, wenn der alte Anwalt (eventuell nachweislich) gepfuscht hat?
Grüße
Fibi
Hallo Fibi,
es sind ja gleich 2 Bescheide „verloren“ gegangen und/oder nicht zugestellt worden.
Vielleicht gibt es in der Nachbarschaft, also gleiches Zustellgebiet, für diese Zeit ähnliche „Postverluste“, womit eine schuldlose Fristversäumung glaubhaft gemacht werden könnte.
Versäumnisse des RA sind wohl mehr dann eine Sache von
Regressanspruch, denn jeder Anwalt haftet für Schäden, die durch einen Fehler bei seiner Tätigkeit oder Untätigkeit entstehen. Daher wird er sich hüten Schriftverkehr herauszugeben, der solches „nachweisen“ kann.
Aber eventuell ist ja das Inkasso-Büro bereit, Kopien vom damaligen Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.
Gruß
Klaus
Hallo Fibi,
Person A sollte mal mit dem Amtsgericht Mahnabteilung unter Angabe des Aktenzeichens kommunizieren. Vielleicht ergibt sich aus dem Gespräch schon eine Lösung oder einen Hinweis der verlorengegangenen Bescheide. Vielleicht gibt es auch in der Nachbarschaft Namensähnlichkeiten. Person A könnte auch mal mit dem Postboten sprechen, die haben ein Köpfchen für die Namen. Wurde denn von Person A eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben (Gerichtsvollzieher). Der Schufaantrag muß doch irgendwie in das Verzeichnis gekommen sein?
Gruß Amelie