Unternehmer X findet in den Unterlagen seines Vaters Y, von dem er die Firma 2003 übernommen hat, einen Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S. Dieser datiere auf Dezember 1981.
Eine Vollstreckung blieb damals fruchtlos, da bei S nichts zu holen war.
X weiß, dass dieses Jahr die 30 Jahre um sind, nach denen die Forderung verjährt ist.
S ist aber nicht mehr an der alten Anschrift verzeichnet. Google hilft auch nicht, sagen wir mal, S habe einen Allerweltsnamen.
Kann X nun beim Einwohnermeldeamt die Anschrift von S bekommen? Wie läuft das ab? Die Urkunde lautet ja auf Y. Es gibt einen Übernahmevertrag von Y auf X. Y erfreut sich aber auch noch bester Gesundheit, könnte also mitwirken.
Was wäre, wenn S Privatinsolvenz angemeldet hat? Hätte der die Forderung von Y angeben müssen, hätte Y dann Bescheid bekommen?
Wie sieht es eigentlich mit Zinsen aus? Nach dreißig Jahren wären das ja eine Menge. Müssten die noch bezahlt werden?
Kann X nun beim Einwohnermeldeamt die Anschrift von S
bekommen? Wie läuft das ab?
Das letzte Einwohnermeldeamt wird die neue Anschrift des Schuldners mitteilen, wenn dieser sich dort an eine neue Adresse abgemeldet hat.
Um das „berechtigte Interesse“ dem Einwohnermeldeamt nachzuweisen, genügt die Kopie des VB.
Wenn dem Einwohnermeldemt die damals neue Adresse bekannt wurde, ist der Vorgang gleich; Einwohnermeldeamt anschreiben, Kopie des VB und anfragen, ob der Schuldner dort noch wohnhaft bzw. neue Anschrift in Erfahrung bringen.
Die Urkunde lautet ja auf Y. Es
gibt einen Übernahmevertrag von Y auf X. Y erfreut sich aber
auch noch bester Gesundheit, könnte also mitwirken.
Was wäre, wenn S Privatinsolvenz angemeldet hat? Hätte der die
Forderung von Y angeben müssen, hätte Y dann Bescheid
bekommen?
Vermutlich ja.
Wie sieht es eigentlich mit Zinsen aus? Nach dreißig Jahren
wären das ja eine Menge. Müssten die noch bezahlt werden?
Genrell ja, aber der Schuldner kann bezüglich der Zinsen, welche älter als 4 Jahre sind, die Einrede der Verjährung erklären, was aber die allerwenigsten Schuldner wissen bzw. erklären.
nun…vielleicht sollte sich der neue Firmeninhaber einmal fragen,
wie es mit seiner Führungsqualität bestellt ist…
Es gibt das schöne Sprichwort:
Gutes Geld schlechtem hinterherwefen…
Wenn schon nach dem alten (und schärferen) Bestimmungen beim Schuldner nichts zu holen war…wie soll sich das heutzutage bei den explodierenden Energiepreisen wohl gebessert haben ???..
Für mich höchst unwahrscheinlich…
Genrell ja, aber der Schuldner kann bezüglich der Zinsen,
welche älter als 4 Jahre sind, die Einrede der Verjährung
erklären, was aber die allerwenigsten Schuldner wissen bzw.
erklären.
was genau ist Einrede der Verjährung?
Verjährt ein Vollstreckungsbvescheid erst nach 30 Jahren? Müsste der nicht nach 3 oder 10 Jahren verjähren?
Genrell ja, aber der Schuldner kann bezüglich der Zinsen,
welche älter als 4 Jahre sind, die Einrede der Verjährung
erklären, was aber die allerwenigsten Schuldner wissen bzw.
erklären.
was genau ist Einrede der Verjährung?
Verjährt ein Vollstreckungsbvescheid erst nach 30 Jahren?
Die Forderung verjährt 30 Jahre nach Ausstellung des VB.
Wie ich jetzt bezüglich der Zinsens sah:
Die fallen weiter an. Aber zum Ende des dritten Jahres kann der Schuldner sagen:
„Hey, die Zinsen ab dem 4. Jahr zahle ich nicht, die sind verjährt.“
Dann muss er sie nicht zahlen. Er muss dies aber explizit erklären.
Müsste der nicht nach 3 oder 10 Jahren verjähren?
Nö, da ist das BGB mal verbraucherunfreundlich.
(Wobei das relativ ist. Am Ende zahlen alle zahlungswilligen und zahlungsfähigen Kunden das ja mit, was die wenigen schwarzen Schafe eben nicht bezahlen.)
nun…vielleicht sollte sich der neue Firmeninhaber einmal
fragen,
wie es mit seiner Führungsqualität bestellt ist.
Vielleicht hat sich der Senior gedacht: Da ist ja eh nix mehr was zu holen?
Vielleicht ist es der Junior, der weiß: Huch, so ein VB „gilt“ ja 30 Jahre, da versuchen wir das doch mal!
Es gibt das schöne Sprichwort:
Gutes Geld schlechtem hinterherwefen…
Der Aufwand, zum EMA zu gehen und eine Adresse zu ermitteln, ist doch überschaubar. Nett, dass das EMA da Auskunft geben muss.
Wenn schon nach dem alten (und schärferen) Bestimmungen beim
Schuldner nichts zu holen war…wie soll sich das heutzutage
bei den explodierenden Energiepreisen wohl gebessert haben
???
Der Schuldner S kann natürlich immer noch Sozialleistungen beziehen.
Aber was wäre, wenn er die letzten 29 Jahre (!) doch genutzt hätte, um was aus sich zu machen?
Ich halte das nicht für unwahrscheinlich.
Wäre ich der X: Ich würde da sicher keine hunderte Euro investieren. Aber ne Fahrt zum EMA wäre es mir wert.
Für mich höchst unwahrscheinlich.
Für mich nicht.
S war damals junger Erwachsener. Er könnte geerbt haben. Er könnte doch mal eine Ausbildung begonnen haben. Er könnte damals eine Fortbildung zum Informatiker gemacht haben und nun Chef eines expandierenden Software-Konzerns sein. Schon mal daran gedacht?
gerade ist ein Raumschiff der Ferengi in Mainhattan gelandet…
Ich habe es schon einmal gesagt…Aus ist Aus…
Sowenig wie es die Ferengi gibt (außer im Filmstudio) sowenig wird ein
Schuldner zum Millionär werden…ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen,geht es nur noch abwärts…
Als Geschäfstmann sollte man rechnen können und sich nicht von Gefühlen beherrschen lassen…