Hallo,
eine Person ist momentan auf ALG1, bald auf ALG 2 und hat Mietschulden, die jetzt per Vollstreckungsbescheid eingefordert werden (Mahnbescheid wurde aufgrund eines Klinikaufenthalts dummerweise nicht wahrgenommen).
Da die Person ja nicht zahlen kann, auch keine Guthaben oder ähnliche Güter hat (wohnt jetzt bei Eltern), was muss sie jetzt tun, bzw. wie läuft das nun weiter?
Vielen Dank!
Der Gerichtsvollzieher kommt vorbei und schaut sich das an, worauf er feststellt, daß nichts zu holen ist. Gegebenenfalls folgt die Eidesstattliche Versicherung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesstattliche_Versich…
Hallo,
eine Person ist momentan auf ALG1, bald auf ALG 2 und hat
Mietschulden, die jetzt per Vollstreckungsbescheid
eingefordert werden (Mahnbescheid wurde aufgrund eines
Klinikaufenthalts dummerweise nicht wahrgenommen).
Wann wurde der VB denn zugestellt? Ist Einspruchsfrist abgelaufen? Wird die Forderung anerkannt? …
Der VB wurde gestern zugestellt und die Inhalte (Schulden) stimmen, ausser zwei kleinere Punkte, von denen ich aber nicht weiß, ob die einspruchswürdig sind, denn der überwiegende Teil stimmt.
Dann rate ich umgehend die nächste Schuldnerberatung aufzusuchen. Eventuell ist ein Vergleich möglich, ansonsten eine Privatinsolvenz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkonkurs
Dann rate ich umgehend die nächste Schuldnerberatung
aufzusuchen. Eventuell ist ein Vergleich möglich, ansonsten
eine Privatinsolvenz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkonkurs
Nun, die Schulden betragen insgesamt ca. 4000 EUR, ist da eine Privatinsolvenz nicht ein allzu grosser Schritt? Sie wird bei überschuldeten Menschen angewandt, und definiere dies z.B. ab 20000 EUR aufwärts. Wie gesagt, meine Definition, aber ich deswegen wende ich mich an Sie, da ich wenig davon verstehe.
überschuldeten Menschen angewandt, und definiere dies z.B. ab
20000 EUR aufwärts.
Überschuldet ist man dann, wenn auf absehbare Zeit keine Chance besteht, seine Schulden zu tilgen. Das kann bei 20000 € der Fall sein, aber auch schon bei 4000 €.