ich soll mal für einen freund nachfragen, wie die sachlage zu folg. fall ist.
er wurde anfang april ´99 als er für eine mietwagenfirma ein auto transferierte geblitzt. dann kam ende august ´99 ein bescheid über das festgelegte strafmaß. ca 1 monat später traf eine mahnung ein. nachdem er dann über 1 jahr nichts mehr gehört hatte, flatterte gestern eine vollstreckungsankündigung ins haus.
ist dieses richtig, oder ist die geschichte verjährt.
und wenn nicht, muß innerhalb dieses jahres eine erneute mahnung erfolgt sein?
ich soll mal für einen freund nachfragen, wie die sachlage zu
folg. fall ist.
er wurde anfang april ´99 als er für eine mietwagenfirma ein
auto transferierte geblitzt. dann kam ende august ´99 ein
bescheid über das festgelegte strafmaß. ca 1 monat später traf
eine mahnung ein. nachdem er dann über 1 jahr nichts mehr
gehört hatte, flatterte gestern eine vollstreckungsankündigung
ins haus.
ist dieses richtig, oder ist die geschichte verjährt.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ist 30 Jahre; im BGB sind zwar auch Ausnahmen aufgeführt, diese liegen aber bei zwei oder 4 Jahren. Verjährt ist garantiert noch nichts.
und wenn nicht, muß innerhalb dieses jahres eine erneute
mahnung erfolgt sein?
Wieso denn ? Ihr Freund hat doch eine Mahnung erhalten ohne darauf zu reagieren. Gemahnt werden muß übrigens überhaupt nicht; wenn ein Schuldner nicht zahlt kann ich ihn gleich verklagen oder ihm einen Mahnbescheid schicken ohne zuerst einen Schriftwechsel zu beginnen. Die Vollstreckungsankündigung ist übrigens die „letzte Mahnung“; wenn der Betrag sofort überwiesen wird passiert ja nichts. Erst bei Nichtzahlung wird die Vollstreckung durchgeführt. Auch bei Zahlung kann es passieren daß der Vollstreckungsbeamte kommt; wenn die Zahlung aber nachgewiesen wird, wird er sich umdrehen und wieder gehen.