Hallo, was ist wenn der VOllstreckungsbescheid inzwischen rechtskräftig ist, also einspruchsfrist ge,. § 338,339 ZPO abgelaufen ist und die Forderung auf dem VB 4900 € beträgt und die tatsächlcihen kosten nur 2500 € sein dürfen? Hat der Schuldner pech gehabt, dass er keinen einspruch eingelegt hat und muss jetzt die 4900 € zahlen oder kann man da noch was machen`? lg
zivilrechtlich muss er sicherlich zahlen. Wie es sich allerdings strafrechtlich auswirken kann, wenn die wissentlich falschen Beträge eingefordert werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ebenso entzieht es sich meiner Kenntnis, was die Frage mit Mietrecht zu tun haben sollte.
vnA
Hat der
Schuldner pech gehabt, dass er keinen einspruch eingelegt hat
und muss jetzt die 4900 € …? lg
ja.
jetzt mußt du zahlen, aber du könntest theoretisch im klagewege dir dein geld wiederholen, wenn du dem anderen rein theoretisch nachweisen kannst, dass er sich bereichert hat
hallo zusammen, erstmal vielen dank für die schlüssigen antworten, haben mir sehr weitergeholfen. SOrry wenn ich im falschen Bereich die Frage gestellt hatte, da es sich hierbei um Mietforderungen handelt habe ich es in diesen bereich geschreieben. Also vielen dank und sorry
lg
Hallo,
es gibt eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, die allerdings extrem engen Grenzen unterliegt. Ob man hier damit weiterkommen würde, müsste man anhand des konkreten Falls ermitteln. Hierzu könnte es sich lohnen das Geld für eine Erstberatung bei einem Anwaltskollegen zu investieren.
Gruß vom Wiz