Vollstreckungsschutz,aber wie?

Hi Freunde des Rechts,
ich habe ein Grundstück geerbt,das trotz
Grundsatzurteil BVerwG 7 C 6.98 vom 17.9.98
nicht mit Austauschgrundstück entschädigt
wird.Jetzt soll ich die hohen Kosten der
Anwälte der Behörde übernehmen,obwohl ich
der Geschädigte bin,d.h.keine Nutzung des
Vermögens,keine Verzinsung,nur Ärger.
Wer kann mir einen Tip zum Vollstreckungs-
schutz geben?
mfg Christian

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, zudem die Möglichkeit der Ausschlagung der Erbschaft (fristgebunden!)

Die Materie eignet sich kaum zur kurzen Information über e-mail; lieber einen Anwalt beauftragen!

Das Aktenzeichen des BVerwG sieht i.ü, eher nach einem Urteil eines Amtsgericht (Zivilgericht) aus.

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