Vollstreckungsschutz gemäß §765a ZPO

Wir haben heute in einem Zwangsversteigerungsverfahren das höchste Gebot für ein Immobilienobjekt abgegeben. Der Rechtspfleger hat jedoch heute keinen Zuschlagsbeschluss verkündet, weil eine der Verfahrensschuldner (die Ehefrau, Eigetümerin zu 1/2)Vollstreckungsschutz gemäß § 765a beantragt hat. Die sei nach ihren Angaben und Attest des Hausarztes in einer instabilen psychischen Verfassung (Durchfall, Schlaflosigkeit, Angstzustände, etc.). Sie hat u.a. beantragt, dass das Verfahren für 6 Monate eingestellt wird, bis sich ihr Gesundheitszustand verbessert und somit ein Umzug zumutbar sei. Die Akte wird nun dem zuständigen Richter beim Amtgericht vorgelegt. Hat jemand von Euch Ahnung,

  1. ob ihrem Antrag zugestimmt wird?

  2. wir lange so ein Prüfung dauert?

Was meint Ihr: Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf sowas spezialisiert ist?

Wir hätten uns niemals auf sowas eingelassen, wenn uns die vorherigen Eigentümer nicht glaubhaft versichert hätten, dass sie spätestens zum 30.11.2010 ausziehen. Wir sind bei diesem Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §765a ZPO davon ausgegangen, dass sie sich gegen andere Bieter schutzen wollen und ihren Antrag nun zurück ziehen. Das machen sie aber nicht, um Zeit zu gewinnen (haben sie auch so gesagt). Und nun hängen wir ein wenig in der Luft.

Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen

Hallo

Da ich Menschen berate die mit ihrer Immobilie in Not geraten sind (und das sehr erfolgreich),bitte ich zu akzeptieren, daß ich auf Grund dessen hier nicht helfen kann
Sorry!

Wir haben heute in einem Zwangsversteigerungsverfahren das
höchste Gebot für ein Immobilienobjekt abgegeben. Der
Rechtspfleger hat jedoch heute keinen Zuschlagsbeschluss
verkündet, weil eine der Verfahrensschuldner (die Ehefrau,
Eigetümerin zu 1/2)Vollstreckungsschutz gemäß § 765a beantragt
hat. Die sei nach ihren Angaben und Attest des Hausarztes in
einer instabilen psychischen Verfassung (Durchfall,
Schlaflosigkeit, Angstzustände, etc.). Sie hat u.a. beantragt,
dass das Verfahren für 6 Monate eingestellt wird, bis sich ihr
Gesundheitszustand verbessert und somit ein Umzug zumutbar
sei. Die Akte wird nun dem zuständigen Richter beim Amtgericht
vorgelegt. Hat jemand von Euch Ahnung,

  1. ob ihrem Antrag zugestimmt wird?

Dies könnte durchaus der Fall sein

  1. wir lange so ein Prüfung dauert?

kommt auf das Gericht an, Entscheidung müßte allerdings innerhalb der nächsten 2 Wochen fallen

Was meint Ihr: Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der
auf sowas spezialisiert ist?

Wir hätten uns niemals auf sowas eingelassen, wenn uns die
vorherigen Eigentümer nicht glaubhaft versichert hätten, dass
sie spätestens zum 30.11.2010 ausziehen. Wir sind bei diesem
Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §765a ZPO davon
ausgegangen, dass sie sich gegen andere Bieter schutzen wollen
und ihren Antrag nun zurück ziehen. Das machen sie aber nicht,
um Zeit zu gewinnen (haben sie auch so gesagt). Und nun hängen
wir ein wenig in der Luft.

Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldungen

Ich würde mich auf jeden Fall durch einen Anwalt beraten lassen, zumindest, wenn der Richter zu GUnsten der Schuldner entscheidet

Hallo,

wie das zuständige Gericht über den Antrag entscheidet, kann natürlich nicht abgeschätzt werden. Hierbei sind die individuellen Umstände maßgebend.

Um jetzt aber lange Ausführungen zu vermeiden, schaut doch mal einfach da rein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

Find den Artikel nicht schlecht und auch für Laien verständlich.

LG, Alex

Hallo,

ob diesem Antrag stattgegeben wird oder nicht, kann so pauschal nicht gesagt werden. In der Regel werden an diesen Antrag hohe Ansprüche gestellt, weil dieser oft zur Verzögerung des Verfahrens verwandt wird. Leider muss hierzu gesagt werden, dass diese Verzögerung auch funktioniert. Wenn das Amtsgericht diesem Antrag nicht abhilft, geht die Sache an das Landgericht und das kann dauern. Wenn Sie Pech haben sogar Monate, je nach dem wie flott das Landgericht ist.

Ich habe einmal 1 1/2 Jahre auf den Beschluss gewartet, aber das ist sicherlich die Ausnahme. In der Regel geht das schon deutlich schneller.

Vorliegend stellt sich natürlich die Frage, warum dieser Antrag erst jetzt gestellt wurde und nicht z. B. schon bei Anordnung des Verfahrens. Dies spricht m. E. für eine Verzögerungstaktik und so würde ich als Bank auch argumentieren.

Sie sollten ermitteln, ob das Verfahren schon einmal gem. § 30 a ZVG einstweilen eingestellt wurde. In diesem Fall wäre der Antrag nach § 765 a ZPO unzulässig.

Sie sind als Bieter nicht Beteiligter des Verfahrens und können somit auch keine Anträge stellen, werden aber vermutlich hierzu gehört. Ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten, müssen Sie selbst entscheiden. Ich wage dies zu bezweifeln. Erstens gibt es wenige gute Anwälte in diese Richtung und zweitens haben Sie keine Antragsrechte.

Es würde m. E. mehr Sinn ergeben, sich an den betreibenden Gläubiger zu wenden und zu fragen, welche Maßnahmen dieser einleitet, um diesen Antrag aus der Welt zu bekommen. Der Erfolg hängt sicherlich davon ab, wie fit der zuständige Sachbearbeiter ist. Ggf. können Sie sich hier „einklnken“. Wenn dies aber irgendsoeine „Inkasso-Klitsche“ ist, wären meine Hoffnungen nicht zu hoch.

In der Tat kann sich die Entscheidung ziemlich lange hinziehen, während sie an Ihr Gebot gebunden sind. Da hängt man als Bieter am Fliegenfänger. Dies ist leider einer Risiken der Zwangsversteigerung.

Trotz allem viel Glück und Erfolg.

Z.

Hallo,
diese Sachlage ist für mich zu speziell.Gelesen habe ich auch schon, dass z.B. eine Wohnungsräumung wegen Suizdgefahr für längere Zeit eingestellt werden musste.
Aber du sagtest doch, dass der Zuschlag nicht erteilt wurde. Also bist du noch nicht Eigentümer der Immobilie, oder? Denn dann solltest du doch froh sein.
Ich wünsche dir alles Gute.

Hallo,
also wie der Richter entscheidet, ist vorher nie bekannt. Es kommt auf den Richter an und für wie schutzwürdig er die Interessen der Schuldner betrachtet. Und auch für die Prüfung gibt es keine festen Fristen. Wenn die Geschäftsbelastung des Richters es zulässt und er alle vorgebrachten Einwendungen geprüft hat, wird er entscheiden. Es gibt da keine festen Richtlinien.
Letztendlich habt Ihr bis jetzt doch noch nichts verloren oder?!
Auch wenn der Zuschlag erteilt worden wäre, heißt es dann noch lange nicht, dass der Schuldner auszieht. Dann wäre ev. die Zwangsräumung mit einem Gerichtsvollzieher und den entsprechenden Kosten als nächstes gekommen. Ist doch besser, wenn Ihr vorher erfahrt, dass es bei diesem Objekt Ärger gibt und die Schuldner nicht freiwillig das Feld räumen.
Letztendlich wird der betreibende Gläubiger schon dafür sorgen, dass seine Interessen gewahrt sind und ggf. entsprechende Anträge als beteiligte Partei stellen. Wozu wollt Ihr einen Rechtsanwalt einschalten?

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, wenn auch wohl nicht so ganz befriedigend.

Gruß von der Freundin

vorgelegt. Hat jemand von Euch Ahnung,

  1. ob ihrem Antrag zugestimmt wird?

Hab meine Glaskugel gerade nicht zur Hand… Jedoch ist es so, dass der Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO sehr hohen Anforderungen unterliegt und sehr oft abgelehnt wird

  1. wir lange so ein Prüfung dauert?

Soweit ein instabiler psychischer Zustand behauptet wird, muss dies durch ärztliche Atteste/Gutachten nachgewiesen werden. Das kann schon etwas dauern.

Wir hätten uns niemals auf sowas eingelassen, wenn uns die
vorherigen Eigentümer nicht glaubhaft versichert hätten, dass
sie spätestens zum 30.11.2010 ausziehen. Wir sind bei diesem
Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß §765a ZPO davon
ausgegangen, dass sie sich gegen andere Bieter schutzen wollen
und ihren Antrag nun zurück ziehen. Das machen sie aber nicht,
um Zeit zu gewinnen (haben sie auch so gesagt). Und nun hängen
wir ein wenig in der Luft.

Das ist doch was, was den Richter interessiern wird. Hier liegt eine reine Verzögerungstaktik vor und die psychischen Probleme sind nur vorgeschoben!.

Hallo,

leider kann ich hier nichts dazu sagen. Habe keine Erfahrung hiermit.
Kann denn die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts nichts dazu sagen?
Die machen das doch täglich.

Gruß
L.Düren

das ist eine gültige Masnahme um Zeit zu gewinnen. Ob das Gericht dem Zustimmt ist leider abhängig vom Richter und Gericht. Der Entscheid kann je nach Gericht mehrere Monate auf sich warten lassen. Normal wäre 4-6 Wochen.
Gruss Bruno

Hallo,

da es sich bei Euren Fragen um eine Rechtsauskunft handelt, wäre es sicherlich hilfreicher einen Fachmann (Rechtsanwalt mit Erfahrung im Versteigerungsrecht) zu Rate zu ziehen.

Sorry, das ist mir zu heikel.

Gruß

Sorry kann ich nicht weiterhelfen