Hallo:
Mal angenommen, der ursprüngliche Räumungstermin vor 6 Wochen wurde durch Eigentümer auf Ende des Jahres verschoben.
Wann kann man den Vollstreckungsschutzantrag, Räumungsschutzantrag stellen?
Muss man auf eine erneute Ankündigung des Gerichtsvollziehers warten?
Der Gerichtsvollzieher hatte ja den 1. Räumungstermin angekündigt und es gibt Leute, die sagen, dass er den 2. Termin gar nicht ankündigen muss.
Für einen Räumungsschutzantrag ist aber die Ankündigung des Gerichtsvollziehers unerlässlich, zumindest bei uns in der Stadt.
Danke