Vollstreckungsschutzantrag, Räumungsschutzantrag

Hallo:

Mal angenommen, der ursprüngliche Räumungstermin vor 6 Wochen wurde durch Eigentümer auf Ende des Jahres verschoben.

Wann kann man den Vollstreckungsschutzantrag, Räumungsschutzantrag stellen?

Muss man auf eine erneute Ankündigung des Gerichtsvollziehers warten?

Der Gerichtsvollzieher hatte ja den 1. Räumungstermin angekündigt und es gibt Leute, die sagen, dass er den 2. Termin gar nicht ankündigen muss.

Für einen Räumungsschutzantrag ist aber die Ankündigung des Gerichtsvollziehers unerlässlich, zumindest bei uns in der Stadt.

Danke

Nachtrag: Welche Chancen hätte ein Räumungsschutzantrag, wenn die persönlichen Gründe vorliegen?

Welche Gründe könnte es denn geben ? Obdachlosigkeit- sollte die drohen so ist sogar der Gerichtsvollzieher verpflichtet die zuständigen Stellen der Gemeinde zu informieren.
Bist du eine Einzelperson ? Familie mit Kleinkindern hat es leichter einen nochmaligen Aufschub zu bekommen, manchmal weist sogar die Gemeinde wieder in die Wohnung ein (und zahlt natürlich die Miete).

Warum machst du es dir denn nicht einfach und fragst den Gerichtsvollzieher, Name und Adresse solltest zu kennen vom Schriftverkehr. Die haben Bürostunden wo sie persönlich zu sprechen sind. Im Gespräch klärt sich vieles.
Der Gerichtsvollzieher ist doch nicht dein Feind !

MfG
duck313

Es geht um die Gemeinde und ihre Unterkünfte.

Eine Unterbringung in eine Notunterkunft heißt für mich Gewalt, körperlich und intime Gewalt.

Ich habe eine Hormonerkrankung (Hodenhochstand), bei dem die weiblichen Hormone sehr viel sind und deswegen ist im Gesicht eine schwere Verweiblichung da.

Das verleitet andere Leute zu Grenzüberschreitungen.

Davor habe ich Angst, dass ich in eine solche Unterkunft untergebracht werde.

Ich bin wegen dieser Erkrankung schon mal angegriffen worden, das sind sexuelle Übergriffe gewesen, die bald aufgearbeitet werden, auch wenn sie für andere Leute lange zurück liegen.

Ich bitte um eine Einschätzung wegen des Antrags und dieser Hintergründe.

Hier:

https://service.berlin.de/dienstleistung/327098/
Wie lange würde denn ein solcher Schutz gewährt oder muss man in dem Antrag auch angeben, wie lange man Zeit haben möchte?

Mit diesem Hintergrund hättest Du dich schon längst an einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle wenden sollen.
Jetzt ist es fast zu spät.

Warum findest Du denn keine neue Mietwohnung ? Bzw. wie lange soll dein Vermieter noch warten bis Du die Wohnung räumst. Er muss ja einen trifftigen und vor allem zulässigen Grund haben dir zu kündigen und auch noch eine lange dauernde Räumung durchzusetzen.

Danke schön!
Die Ansprüche des Vermieters haben wir niemals in Abrede gestellt, niemals.

Seine Gründe für die Kündigung sind 155 Euro Mietschulden und 817 Euro offene Beträge aus Nebenkostenabrechnungen.

Und ich suche nach Wohnung und möchte selber hier ausziehen.

An wen jetzt mit diesem Hintergrund wenden? Anwalt oder Beratungsstelle?

wegen der Eilbedürftigkeit. Wenn einer rechtlich noch was machen kann dann der Anwalt (Verfügung bei Gericht)

Noch eins, wegen lächerlichen 1.000 € hast du riskiert gekündigt zu werden ? Warum hast Du nicht Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt die Summe aufzutreiben und nachzuzahlen ?
Familie, Verwandte, Freunde, ja selbst das Sozialamt hätte womöglich diese Summe übernommen gegen eine Ratenvereinbarung weil Verlust der Wohnung drohte.

OK, dann gehe ich Montag, beantrage und hole hoffentlich einen Beratungshilfeschein.
OK?

Das Jobcenter hat die Übernahme der Nebenkostenabrechnung abgelehnt.
Ich woltle mich weiterhin darum kümmern, erlitt aber einen schweren Schicksalsschlag, der mich aus der Bahn warf.
Dann: Die Eigentümerin möchte, dass ich ausziehe, sie hat etwas gegen Leute, die traumatisiert sind und Sozialleistungen beziehen. Sie besitzt diese drei Apartments nebeneinander.
Auch gestern schrieb ich ihr, dass wir die offenen Beträge ausgleichen werden, wir bitten nur um mehr Zeit für die Wohnungssuche.

Zur Verspätung:

Der Gerichtsvollzieher hatte einen Termin zur Räumung am 05.11.2019 angekündigt.

Dieser Termin wurde durch Eigentümer auf Ende des Jahres verschoben.

Ein zweiter Termin steht bisher für die Räumung nicht fest, wenn es denn ein 2. Termin überhaupt geben würde.

https://service.berlin.de/dienstleistung/327098/standort/123208/

Unter Voraussetzungen:

"

Frist bis zum Räumungstermin: mindestens 2 Wochen Ein Räumungsschutzantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher festgesetzten Räumungstermin zu stellen. Ist der Grund, der den Räumungsschutzantrag rechtfertigt, erst nach diesem Zeitraum entstanden oder waren Sie ohne Ihr Verschulden (was Sie mit Belegen nachweisen müssen) an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert, ist auch eine spätere Antragstellung möglich. Der Antrag muss jedoch vor dem Räumungstermin gestellt werden."

Ist es zu spät für Räumungsschutzantrag, nachdem ein Aufschub der Räumung gewährt wurde? Die Räumung war für 05.11.2019 und wurde auf 31.12.2019 verschoben.
Wäre das mit Anwalt nicht bessser? Mit oder ohne Anwalt?