Hallo,
wie und wodurch kann ein Vollstreckungstitel aus einer AG (Aktiengesellschaft)
oder Firma übertragen werden, die aufgeöst wurde, damit daraus wieder vollstreckt
werden kann.
Ist es überhaupt noch möglich, aus dem Vollstreckungstitel zu vollstrecken,
wenn die AG oder Firma aufgelöst wurde.
Muss der Vollstreckungstitel nicht durch eine Beurkundung an den neuen Gläubiger
übertragen werden.
Kann der Vollstreckungstitel nach der Auflösung der AG oder Firma überhaupt noch
übertragen werden.
Ist es möglich ohne Vollmacht der AG oder Firma den Vollstreckungstitel zu
vollstrecken.
wie und wodurch kann ein Vollstreckungstitel aus einer AG (Aktiengesellschaft)
oder Firma übertragen werden, die aufgeöst wurde, damit daraus wieder vollstreckt
werden kann.
Nein
Ist es überhaupt noch möglich, aus dem Vollstreckungstitel zu vollstrecken,
wenn die AG oder Firma aufgelöst wurde.
Nein
Muss der Vollstreckungstitel nicht durch eine Beurkundung an den neuen Gläubiger
übertragen werden.
Ja,aber das muss gemacht werden,solange die Firma noch handlungsfähig ist
Kann der
Vollstreckungstitel nach der Auflösung der AG oder Firma überhaupt noch
übertragen werden.
Nein, das ist zu spät
Ist es möglich ohne Vollmacht der AG oder Firma den Vollstreckungstitel zu
vollstrecken.
Nein
Grundsätzlich können Forderungen ,zu denen auch ein Vollstreckbarer Titel zählt,nach § 398 BGB von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen werden.
Bei Personengesellschaften kann dies aber nur solange geschehen,wie diese
Handlungsfähig sind,was bei einer aufgelösten eindeutig zu verneinen ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung auf Vollstreckungstitel aus einer aufgelösten AG( Aktiengesellschaft) oder Firma.
Wie hat man sich eine Zinsaufstellung vorzustellen, da ofmals nicht ersichtlich
wird, wie eine Zinsaufstellung auszusehen hat.
Woran orientiert sich die Zinsaufstellung.
Wer gibt einen aktuellen Zinzsatz vor, an den man sich zu halten hat.
Vielen Dank für eine Rückmeldung