Vollstreckungstitel nicht vollstreckbar

Hallo Community,

ich habe folgenden Fall: Ein Betrüger veruntreut 500,- € Bargeld, das ihm im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zur Materialbeschaffung überlassen wurde.

Gegen ihn wird Strafanzeige erstattet und ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt.

Nach langem Hin und Her stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wg. „höherwertiger Delikte“ ein.

Im Mahnverfahren wird ein Vollstreckungstitel erwirkt, der aber laut Gerichtsvollzieher nicht vollstreckbar ist (Hartz 4, arbeitslos, Junkie etc.).

Der Schuldner lebt bei seiner Lebensgefährtin mit einem gemeinsamen Kind, aber eigenem Hausstand. Er selbst hat angeblich kein eigenes Einkommen.

Meine Frage: Kann es denn wirklich sein, dass der ungestraft davonkommt, ohne seine Schulden jemals begleichen zu müssen, oder habe ich noch eine rechtliche Handhabe, um an mein Geld zu kommen, vielleicht über das Einkommen der Lebensgefährtin?

Ich bin dringend auf Euren Rat angewiesen, danke schon mal im Voraus!!

Beste Grüße,

dr.zimmerman.

Hallo Dr. Zimmermann, leider ist es manchmal sehr hart aber wahr, dass man auf dem Titel sitzen bleibt. Aber es gibt doch noch die Möglichkeiten eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf sein Konto, bei seiner Rentenstelle, auf die Mietkaution, aber beim Konto bitte ganz schnell, denn wenn er noch kein P-Konto hat, gibt es auch keine Freigrenzen mehr auf einem normalen Konto und da wird alles eingezogen, also bis zu den Schulden und den dazugehörigen kosten. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Schönen Abend noch

Hallo,
ja das ist unsere Gesetzgebung. Wenn auch der Staatsanwalt das Verfahren einstellt besteht nur noch die Möglichkeit innerhalb von 30 Jahren irgendwannmal wieder eine Vollstreckung anzustreben.

Tut mir leid, aber sofern der Schuldner selber nicht arbeiten geht, oder Vermögen hat kannst du leider nichts machen.

Hallo Community,

ich habe folgenden Fall: Ein Betrüger veruntreut 500,- €
Bargeld, das ihm im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zur
Materialbeschaffung überlassen wurde.

Gegen ihn wird Strafanzeige erstattet und ein gerichtliches
Mahnverfahren angestrebt.

Nach langem Hin und Her stellt die Staatsanwaltschaft das
Strafverfahren wg. „höherwertiger Delikte“ ein.

Im Mahnverfahren wird ein Vollstreckungstitel erwirkt, der
aber laut Gerichtsvollzieher nicht vollstreckbar ist (Hartz 4,
arbeitslos, Junkie etc.).

Der Schuldner lebt bei seiner Lebensgefährtin mit einem
gemeinsamen Kind, aber eigenem Hausstand. Er selbst hat
angeblich kein eigenes Einkommen.

Meine Frage: Kann es denn wirklich sein, dass der ungestraft
davonkommt, ohne seine Schulden jemals begleichen zu müssen,
oder habe ich noch eine rechtliche Handhabe, um an mein Geld
zu kommen, vielleicht über das Einkommen der Lebensgefährtin?

Ich bin dringend auf Euren Rat angewiesen, danke schon mal im
Voraus!!

Beste Grüße,

dr.zimmerman.

Hallo Stephanie22,

vielen Dank für den Ansatz, aber wie kommt man denn an die Kontodaten des Schuldners, oder muss man das überhaupt?

Wie kann man so einen Beschluss erwirken und wie wirkt der sich aus?

M.f.G., dr.zimmerman.

Hallo Dr. Zimmermann, na wenn er ein Arbeitsverhältnis hatte, dann hat man doch seine persönlichen Angaben, denn wo sollte denn sonst der Lohn hin. Da macht man erstmal ein vorläufiges Zahlungsverbot auf das Konto und gleichzeitig reicht man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht ein, dort wird einem geholfen. Da musst Du in die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts gehen, die helfen Dir beim aufsetzen des Pfübs. Wenn Du weißt wo der wohnt, dann versuche doch über die Hausbewohner den Vermieter raus zu bekommen, dort machst Du das gleiche wie bei dem Konto. Also erst das vorläufige Zahlungsverbot und dann mit Hilfe des AG den Pfüb. Bei der Rente würde ich mal googlen welche Rentenversicherung für das Land oder Freistaat zuständig ist und dort auf seine Rente das gleiche machen wie vorher angegeben. Der Titel bleibt 30 Jahre bestehen und immer wenn man ihn wieder beim Gerichtsvollzieher einreicht fangen die 30 Jahre von neuem an. Aber wenn Du gar nichts rausbekommst dann reiche einen Auftrag beim Gerichtsvollzieher ein zwecks Zwangsvollstreckung und eidesstattlicher Versicherung. Bei der EV muss er die Angaben über sein Konto, seine Rentenstelle und seinem Vermieter angeben. Dann hast Du alles was Du brauchst. Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit ausführlich helfen.

Noch einen schönen Abend

Hallo !

Erstmal muß ich Träume zerstören… wenn der Gerichtsvollzieher nichts zum Pfänden gefunden hat, gibt´s erstmal kein Geld.

Wenn Sie trotzdem noch Geld „investieren“ möchten, schicken Sie den Original-Titel nochmals an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Dadurch erfahren Sie evtl. interessante Daten wie Bankverbindung, sonstige Vermögenswerte… kostet natürlich extra !

Günstiger wäre in diesem Fall m.E. eine Auskunft über den Schuldner bei seinem zuständigen Amtsgericht anzufordern. (Anforderung eines Vermögensverzeichnisses… das kostet nur 15,-- €… in jedem Fall den Vollstreckungsbescheid im Original mitschicken…

Hoffnung: Der Vollstreckungsbescheid gilt 30 Jahre lang, sollte der Schuldner sich doch mal „berappeln“, kann man immer noch wieder eine Zwangsvollstreckung einleiten !

Wichtig: Der Schuldner hat nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erst mal 3 Jahre Ruhe, da kann man als Gläubiger kaum was machen…

Wie das strafrechtlich aussieht, kann ich leider nicht beurteilen.

Viel Erfolg,

D.F.3000