Vollstreckungstitel nicht vollstreckbar

Hallo Community,

folgender Fall:

Ein Betrüger veruntreut 500,- € Bargeld, das ihm im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zur Materialbeschaffung überlassen wurde.

Gegen ihn wird Strafanzeige erstattet und ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt.

Nach langem Hin und Her stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wg. „höherwertiger Delikte“ ein.

Im Mahnverfahren wird ein Vollstreckungstitel erwirkt, der aber laut Gerichtsvollzieher nicht vollstreckbar ist (Hartz 4, arbeitslos, Junkie etc.).

Der Schuldner lebt bei seiner Lebensgefährtin mit einem gemeinsamen Kind, aber eigenem Hausstand. Er selbst hat angeblich kein eigenes Einkommen.

Meine Frage: Kann es denn wirklich sein, dass der Schuldner ungestraft davonkommt, ohne seine Schulden jemals begleichen zu müssen, oder gibt es noch eine rechtliche Handhabe für den Gläubiger, um an sein Geld zu kommen, vielleicht über das Einkommen der Lebensgefährtin?

Danke schon mal im Voraus!!

Beste Grüße,

dr.zimmerman.

Kann es denn wirklich sein, dass der Schuldner
ungestraft davonkommt, ohne seine Schulden jemals begleichen
zu müssen, oder gibt es noch eine rechtliche Handhabe für den
Gläubiger, um an sein Geld zu kommen, vielleicht über das
Einkommen der Lebensgefährtin?

Das Zivilrecht ist für Strafe nicht zuständig, so dass die Frage so keinen Sinn ergibt. Im Übrigen gilt halt, dass man bei jemandem, der nichts hat, auch nichts holen kann. Daran kann kein Gesetz der Welt etwas ändern. Dass die Lebensgefährtin nicht haftet, ist doch selbstverständlich, sie hat ja nicht betrogen.

Hallo!

Kann es denn wirklich sein, dass der Schuldner
ungestraft davonkommt…

Wenn ich richtig verstanden hab’, geht es nicht um Bestrafung. Davon hätte der Gläubiger ohnehin nichts.

…ohne seine Schulden jemals begleichen
zu müssen, oder gibt es noch eine rechtliche Handhabe für den
Gläubiger, um an sein Geld zu kommen, vielleicht über das
Einkommen der Lebensgefährtin?

Nein. Man muss sich an den Schuldner halten, nicht an irgendwelche anderen Leute.

Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Der Gläubiger braucht Geduld. Immerhin kann er 30 Jahre aus dem Titel vollstrecken lassen, sofern der Schuldner nicht vorher Insolvenz anmeldet.

Solche Sachen legt man zur Seite, bis niemand mehr - vor allem der Schuldner - daran denkt. Vielleicht berappelt er sich, hat irgendwann Arbeit und Einkommen. Der Aktenordner mit solchen Fällen frisst ja kein Brot…

Gruß
Wolfgang

Hallo,

es gibt den altbewährten Spruch…

werfe schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher…

aus dem obigen Text scheint deutlich der Gedanke nach Rache und nicht nach kaufmännischem Handeln durch…

Bei einem Junkie kann man sich mit dem Titel höchsten noch den
Popo wischen…ansonsten ist der wertlos…
Von der 30-Jährigen Vollstreckbarkeit hat man nämlich nichts…
selbst wenn der Junkie solange leben sollte,was eher unwahrscheinlich ist…wird er dann entweder in einem Heim oder in der Klinik sein…Erfolgsaussichten also gleich NULL…

Allerdings könnte der Schuldner erben…
Oder im Lotto gewinnen.

moin,

ungestraft würde ich das nicht nennen, wenn es einem um „strafe“ und nicht um die paar euro geht, kann man den gerichtigsvollzieher regelmässig zur abgabe der eidesstattlichen versicherung bzw. zu erneuten abgabe nach ablauf vorbei schicken.

die tut mit sicherheit mehr weh als eine geldstrafe, die er sowieso kaum zahlen kann.

hth

o.w.T.

Wieso, dürfen Junkies etwa nicht erben?
Und du gibst her Ratschläge?
Auweia.
Reißwolf halte ich jedenfalls für übertrieben.
Es sei denn, der Gläubiger erbt seinersets oder gewinnt im Lotto.
Dann kann er vielleicht auch einfach mal vergeben und vergessen, in unserer angeblich ach so christlich geprägten Kultur.

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Hallo,

ich wiederhole es noch einmal…

NICHT schlechtem Geld noch Gutes hinterherwerfen…

Ein Drogenabhängiger ist so ziemlich die mieseste Konstellation um noch überhaupt irgendwelches Geld zu sehen…

In fast allen Fällen steht hier nämlich Vater Staat als erster auf der Matte und wartet noch auf
-Gerichtskosten
-Bußgelder
usw.
Selbst wenn das nicht wäre,ist es abzusehen,das der Junkie über kurz oder lang in einer Pflegeanstalt landet (oder auf dem Friedhof) dank seiner Drogensucht.
Denn über 45-Jahre alte Drogenabhängige haben meistens folgende Probleme gesundheitlicher Art:
-Hepatitis C
-Leberschäden
-HIV

Dazu „Gesellen“ sich dann noch die Probleme:
-fehlende soziale Beziehungen (Partner/Familie)
-keine eigene Wohnung
-keine Arbeit und Schulden

Woher sollte denn da wohl eine Erbschaft kommen ???..

Wenn es um Geld geht,sollte man den Verstand einschalten und nicht das Gefühl…

Aber wenn du natürlich im Lotto gewonnen hast,kannnst DU selbstverständlich 5.000,- € für sinnlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeben,die dir NULL EURO einbringen…:smile:)

P.S.

Nur mal so als Anmerkung…ich kenne 3 Lottogewinner…

Der erste (einfacher Arbeiter) in den 1970er-Jahren 600.000,- DM
gewonnen bei 6 aus 49 am Samstag…übrig nix…Schulden viele…

Der Zweite (Ladenbesitzer) in den 1980er-Jahren 110.000,- DM…
mittlerweile das 5.Geschäft in einer anderen Stadt eröffnet…

Der Dritte (Rechtsanwalt) in den ersten Jahren des 21.Jahrhunderst 77.000,- €…Kanzlei vergrößert (Sozius in einer anderen Stadt)…

was sagt einem das wohl ??..:smile:))

Hallo,

ich wiederhole es noch einmal…

NICHT schlechtem Geld noch Gutes hinterherwerfen…

Die Schuld bleibt doch sowieso bestehen, wo ist denn da der Zwang , Geld weg zu werfen?

Ein Drogenabhängiger ist so ziemlich die mieseste
Konstellation um noch überhaupt irgendwelches Geld zu
sehen…

In der Regel, ja.

…,ist es abzusehen,das der Junkie
über kurz oder lang in einer Pflegeanstalt landet (oder auf
dem Friedhof) dank seiner Drogensucht.
Denn über 45-Jahre alte Drogenabhängige haben meistens
folgende Probleme gesundheitlicher Art:
-Hepatitis C
-Leberschäden
-HIV

Meistens, nicht immer, meistens fängt übrigens knapp über 50% an.
Siehe auch weiter unten 1. und 2.

Dazu „Gesellen“ sich dann noch die Probleme:
-fehlende soziale Beziehungen (Partner/Familie)
-keine eigene Wohnung
-keine Arbeit und Schulden

  1. Gibt es auch Welche, die erfolgreich eine Therapie beenden.
  2. Für alles oben Gesagte gilt :
    Es ist nicht zwangsläufig, und kann auch nicht drogenabhängigen Schuldnern passieren. Es gibt auch heroinabhängige Menschen, die sozial völlig unauffällig leben. Oder Kokser. Man denke nur mal an New Yorker Investmentbanker bzw. Börsenmakler.
    Es ist auch kein Otto Normalverbraucher dagegen gefeit, in den Alkoholismus abzugleiten.
    Die Frage war doch die, kann ein Drogenabhängiger nicht doch irgendwie zu Geld kommen.
    Mick Jagger konnte das schließlich auch…

Woher sollte denn da wohl eine Erbschaft kommen ???..

Unlogisch. Nur weil jemand drogenabhängig wird, werden nicht plötzlich alle Verwandten aus dem Universum gebeamt :smile:

Wenn es um Geld geht,sollte man den Verstand einschalten und
nicht das Gefühl…

„Niemand hat die Absicht , eine Immobilienblase zu bauen.“
„Den Verstand in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf !“

Aber wenn du natürlich im Lotto gewonnen hast,kannnst DU
selbstverständlich 5.000,- € für sinnlose
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeben,die dir NULL EURO
einbringen…:smile:)

Lies bitte noch mal meinen Post, ich habe genau das Gegenteil gesagt, wenn mir als Gläubiger irgendwann die Sonne aus dem Popo scheint, dann kann ich es mir vielleicht auch leisten, meine Rachsucht zu beerdigen, und das Ganze als wertvolle Erfahrung zu verbuchen.
Das war mehr an den UP gerichtet, um ihm Zuversicht zu machen, dass auch ihm das Glück noch einmal hold sein könnte, und er sich wegen den 500 € nicht vor Gram graue Haare wachsen lassen soll.
Nach dem Motto:
„Akzeptiere, was du nicht ändern kanns, bleib wach und pack das Glück beim Schwanz !“, vielleicht war es etwas missverständlich.

P.S.

Nur mal so als Anmerkung…ich kenne 3
Lottogewinner…etc.pp.

Also, wenn die Leute 6-stellige Beträge verjubeln, dann machen 500 Euronen den Kohl auch nicht mehr fett.

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