Vollstreckungstitel und Schuldner zahlt nichts

Hallo liebe „wer weiss was“-Community,

Eine Privatperson hat gegenüber einer Privatperson einen Vollstreckungstitel erworben.
Die Zwangsvollstreckung war erfolgslos.
Der Schuldner fährt Pizza aus und lebt von Grundsicherung.
Seit nun mehr 2 Jahren sind Verbindlichkeiten von 170 € entstanden. Der Schuldner hat eine gesetzliche Betreuerin, die anscheident nicht für seine Vermögenssorge zuständig ist.
Kontopfändung oder Lohnpfändung kann wohl nicht durchsetzt werden, da der Betrag zu gering ist.
Die Betreuerin hat seit einem halben Jahr nicht auf Anschreiben und Anfragen des Gläubigers, wegen Krankheit oder Urlaub, zur Schuldentilgung reagiert. Mit der Drohung der Eidesstattlichen Versicherung versucht dieser nun die Verbindlichkeiten einzufordern, doch es kam bisher nichts dabei raus
Was kann der Gläubiger noch tun, um sein Geld wieder zu bekommen ohne evtl. noch mehr Geld seinerseits investieren zu müssen.
Der Gläubiger lebt von EM-Rente und müsste einen Anwalt erst selbst zahlen, aber er weiß nicht ob das noch hilft.
Was bringt eine Eidesstattliche Versicherung, ausser das man 3 Jahre erneut auf das Geld warten muss. Der Schuldner zahlt nicht einmal in Raten.

Ich hoffe auf konstruktive Ideen und Einfälle eurerseits.

Im Voraus vielen Dank!

Hallo,

Eine Privatperson hat gegenüber einer Privatperson einen Vollstreckungstitel erworben.
Die Zwangsvollstreckung war erfolgslos.

Warum? Weil nichts da war?

Der Schuldner fährt Pizza aus und lebt von Grundsicherung.
Seit nun mehr 2 Jahren sind Verbindlichkeiten von 170 € entstanden. Der Schuldner hat eine gesetzliche Betreuerin, die anscheident nicht für seine Vermögenssorge zuständig ist.

Da gibt es wahrscheinlich nichts zu sorgen.

Kontopfändung oder Lohnpfändung kann wohl nicht durchsetzt werden, da der Betrag zu gering ist.

Nee, wohl eher, weil der Schuldner unterhalb der Pfändungsgrenzen verdient.

Die Betreuerin hat seit einem halben Jahr nicht auf Anschreiben und Anfragen des Gläubigers, wegen Krankheit oder Urlaub, zur Schuldentilgung reagiert. Mit der Drohung der Eidesstattlichen Versicherung versucht dieser nun die Verbindlichkeiten einzufordern, doch es kam bisher nichts dabei raus
Was kann der Gläubiger noch tun, um sein Geld wieder zu bekommen ohne evtl. noch mehr Geld seinerseits investieren zu müssen.

Er muss wohl der Realität ins Auge sehen und denken er hat das Geld verloren. Einem unter Betreuung stehenden Grundsicherungsempfänger kann man mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht mehr beeindrucken. Selbst wenn man da jetzt noch plötzlich Vermögen fände, hätte da wohl erstmal der Staat die Hände drauf.

Grüße

Sehe ich auch so,
da muss die Forderung wohl „abgeschrieben“

si werden.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft (vormals eidesstattliche Versicherung) zu stellen. Ihr Anwalt könnte hier auch einen sogenannten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung einreichen, sofern Sie über wenig Vermögen verfügen. Das würde bei positivem Bescheid bedeuten, dass Sie auf keinen Fall die Kosten für den Gerichtsvollzieher sowie Gerichtskosten zahlen müssten. Im allergünstigsten Fall würde Ihnen sogar Ihr Anwalt beigeordnet werden, was bedeutet, dass dieser seine Kosten gegenüber der Staatskasse abrechnen könnte.

Die Abgabe der Vermögensauskunft bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der Schuldner damit aus dem Schneider ist und nichts zahlen muss. Aus der Vermögensauskunft ergibt sich ggf. pfändbares Habe (eventuell Sparguthaben etc).

Hallo,
die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher kostet 30€ zuzüglich evtl. Wegepauschale, Kopierkosten etc., was sich dann auf 40€ plus x erhöhen könnte.

Der Antrag über das Amtsgericht zur Ladung der Abgabe der eV dürfte günstiger sein.

Für beide Aktionen ist eine anwaltliche Hilfe nicht erforderlich, denn es gibt im Internet für beide Aktionen entsprechende „Musteranträge“.

Erschwerend ist jedoch, dass hier der Schuldner nicht mehr direkt kontaktiert werden kann sondern nur noch über seine Betreuerin.
Bei der geschilderten Sachlage, Betreuung, zudem Hartz-IV und Grundsicherung müsste der Schuldner in 2013 mindestens 1.030 € NETTO
verdienen, damit da dann 0,78€ pfändbar wären.

Anzuraten wäre dem Gläubiger, sich mit dem Ausfall der Forderung abzufinden, was finanziell sicherlich schwierig ist, aber sich über Jahre mit der Forderung zu befassen würde eine Beinträchtigung der Gesundheit nach sich ziehen .

si

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