Hallo liebe Wissenden 
weiß jemand (gott sei dank frag ich nicht wg. mir
wie es sich verhält wenn man einen Mahnbescheid bekommt über 500 EUR, dann eine kleine TZ macht von 100 EUR (1 Woche vor Zustellung des Vollstreckungsbescheides) und dann den Vollstreckungsbescheid über die Summe 500 EUR zugestellt bekommt.
Das würde ja heißen, lege man keinen Widerspruch…oder Einspruch ein, dass der Gläubiger die 500 EUR vollstrecken
könnte. Meine Bekannte hatte vorab eine Ratenzahlung von a
100 EUR vereinbart und war 1x in Verzug gekommen und bekam dann promt diese Mahnverfahrengeschichte zugestellt, sie hatte versucht mit dem Gläubiger die Angelegenheit zu klären (hat ja vorab regelmäßig außer halt 1x die Raten gezahlt) aber der Gläubiger besteht auf den Titel.
Kann sie nun einen Teil-Widerspruch (oder heißts dann Einspruch) einlegen weil sie ja nachweislich 1 Woche vor Zustellung des Vollstreckunsb. eine TZ gemacht hat.
Ich konnte ihr spontan keine Antwort geben aber viell. weiß einer von Ihnen/Euch bescheid :o) Mich würd` das nmlich auch interessieren (BWL/Schule ist bei mir schon lange her:wink:
Wäre super…und Danke Vorab für Antworten.
LG Lines