Vollstreckunsbescheid

Hallo liebe Wissenden :smile:

weiß jemand (gott sei dank frag ich nicht wg. mir :wink: wie es sich verhält wenn man einen Mahnbescheid bekommt über 500 EUR, dann eine kleine TZ macht von 100 EUR (1 Woche vor Zustellung des Vollstreckungsbescheides) und dann den Vollstreckungsbescheid über die Summe 500 EUR zugestellt bekommt.
Das würde ja heißen, lege man keinen Widerspruch…oder Einspruch ein, dass der Gläubiger die 500 EUR vollstrecken
könnte. Meine Bekannte hatte vorab eine Ratenzahlung von a
100 EUR vereinbart und war 1x in Verzug gekommen und bekam dann promt diese Mahnverfahrengeschichte zugestellt, sie hatte versucht mit dem Gläubiger die Angelegenheit zu klären (hat ja vorab regelmäßig außer halt 1x die Raten gezahlt) aber der Gläubiger besteht auf den Titel.
Kann sie nun einen Teil-Widerspruch (oder heißts dann Einspruch) einlegen weil sie ja nachweislich 1 Woche vor Zustellung des Vollstreckunsb. eine TZ gemacht hat.
Ich konnte ihr spontan keine Antwort geben aber viell. weiß einer von Ihnen/Euch bescheid :o) Mich würd` das nmlich auch interessieren (BWL/Schule ist bei mir schon lange her:wink:
Wäre super…und Danke Vorab für Antworten.
LG Lines

Hallo,
klaro will der Gläubiger einen Titel in den Händen halten, damit hat er ja das Druckmittel, jederzeit vollstrecken zu können, falls Ratenzahlungen nicht regelmäßig eingehen.
Legt die Bekannte/Freundin jetzt Einspruch ein, geht die Sache automatisch vor das zuständige Amtsgericht.
Warum setzt sich die Freundin nicht einfach mit ihrem Gläubiger i.V.? 100 EUr wurden bez, der Gläubiger müßte doch sehen, dass der „gute Wille“ da ist. Wenn er aus Titel vollstrecken lässt, kriegt er Geld auch nicht schneller.

Gruss, lichtblick

Dem VB gesamt widersprechen, weil sonst eine teilvollstreckung erfolgen kann (Teilwiderspruch)
Paralell dazu dem GL eine weitere Raze zukommen lassen, weils dann ja auch der Teilbetrag im VB nicht mehr stimmt und dem gericht mitteilen, dass man sich mit dem GL geeinigt habe -))