Hallo,
ich habe hier eine ganz einfache Frage, die ich leider nicht selbst beantworten kann, da ich diese Frage mit „nein“ sowohl auch mit „ja eventuell“ beantwortet bekam.
Wir wollen an unserem kleinen Reihenmittelhaus (Bj. 1938) einen Vollwärmeschutz anbringen lassen. Dadurch würde unser Häuschen etwa 13 cm von den anderen Nebenhäusern „herausstehen“. D.h. die Reihenhäuser wären nicht mehr in einer Flucht, wenn man seitlich hinsieht.
BENÖTIGEN WIR EINE GENEHMIGUNG UNSERER STADT BZW. DIE ERLAUBNIS DER NACHBARN um einen VWS anbringen zu dürfen???
Das Reihenmittelhaus steht in Ansbach bei Nürnberg -nur zur Orientierung-.
Hoffe auf eine angenehme Antwort… :o))
Gruss
Kerstin
Hi Kerstin,
es kommt drauf an (soifz): Wenn die Fassade Gemeinschaftseigentum ist, dann geht da nichts ohne die Zustimmung aller Miteigentümer. Dieser Fall ist jedoch extrem selten, also besteht wiederum Hoffnung - der Stadt ist es wurscht, es sei denn, das Ensemle stünde unter Denkmalschutz.
Gruß Ralf
Hi,
bliebe nur noch zu klären, ob nicht die nachbarn auch dämmen sollten, da sie sonst eventuell vielleicht mit Schimmel bzw. eher mit Schimmel rechnen müssen. Und zwar dort, wo euere Dämmung aufhört und die Wand des Nachbarn anfängt. Meines erachtens müßte dies der Nachbar bei sich beobachten und gegebenenfalls mehr heizen bzw. lüften als jetzt.
Bleibt die Frage, ob du als Dämmender dann für beim Nachbarn auftretende Bauschäden haften mußt. Hab nämlich so ein ähnliches Problem und noch keine Antwort darauf.
Ich hoffe du beziehst bei deiner Dämmaktion die Dachkontruktion bzw. oberste Geschoßdecke und Kellerdecke mit ein.
Grüße
Thomas