Vollwaisenrente Anspruch bei Förderung beruflicher Weiterbildung und Anrechnung zu ALG II

Hat jmd Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn eine Person Förderung zur beruflichen Weiterbildung vom Jobcenter bekommt? In dem Fall ein Prüfungsvorbereitungskurs in Vollzeit 6 Monate, für eine externe IHK Prüfung. Es ist also kein Aubildungsbetrieb mehr vorhanden, zählt es dann trotzdem als schulische Ausbildung?

Und wird eine Vollwaisenrente, zum ALG II angerechnet? 

Hallo,
die Frage ist zu pauschal gestellt, da über denn evtl. Anspruchberechtigten keine Angaben vorhanden sind.

Grundsätzlich erhalten Kinder eine Waisenrente, bis sie 18 Jahre alt sind. Danach bekommen sie bis zum Alter von 27 Jahren weiterhin Waisenrente, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung machen, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden (zum Beispiel zwischen Berufsschule und Fachhochschule), ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten oder aufgrund einer Behinderung kein eigenes Geld verdienen können.

Auf ALG II wird nur dann nicht angerechnet, wenn die Waisenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erfolgen würden und nicht durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt.

lG