Vollwaisenrente Einkommenssteuer

Hallo,

ich habe eine Frage zur Vollwaisenrente und Einkommenssteuererklärung. Ich habe im August 2008 eine Ausbildung als Kaufmann begonnen und beziehe seitdem durchgegehen Vollwaisenrente (zusätzlich zur meiner Ausbildungsvergütung, jedoch ohne Kindergeld!). Jetzt ist es mir nun möglich das erste Mal in meinem Leben eine Einkommenssteuererklärung zu machen, für das Jahr 2009. Da ich meinen Bekanntenkreis nicht allzu sehr stressen möchte, habe ich mir WISO Steuer 2010 zugelegt :smile: Nachdem ich nun ein wenig „gegooglet“ habe ist mir aufgefallen, dass es wohl nicht so einfach ist die Erklärung mit der Rente zu machen, da dies wohl unter Anlage R fällt und da wohl nur Altersrenten mit Prozentsätzen besteuert sind. Hat jemand eine Idee wie ich da am besten vorgehe und welche Unterlagen ich bezüglich der Rente alles brauche (den letzten Rentenbescheid habe ich hier liegen). Grüße!

hallo,

anlage r ist richtig, dort den brutto jahreswert in die erste spalte eintragen, rentenart ist „1“ dann noch den beginn des bezugs darunter eintragen, den rest macht das finanzamt, aber vorsicht, es könnte u.U, zu einer stuernachzahlung führen.

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Hi Sven,

danke erstmal für die schnelle Antwort!
Ob brutto oder netto ist die Frage … ist der Betrag auf dem Rentenbescheid (der ja auch gleich dem ausgezahlten Betrag ist) brutto oder netto? :smile:
Und warum genau könnte das zu einer Nachzahlung führen? Weil die Rente quasi nicht versteuert ist?

Danke für die Hilfe bisher!

es ist immer die brutto rente anzugeben, die krankenverischerungsbeiträge sind dann ebi den sonderausgaben als versicherung absetzbar.

je nach dem jahr des erstmaligen erwerbs der rente, ist ein teil der bruttorente steuerpflichtig (ab 2005 50%, ab 2006 52 %, ab 2007 54%, ab 2008 56
5 usw)und da auf diesen zu versteuernden anteil keine steuern abgeführt wurden, kann das dann eben in der steuererklärung entsprechend passieren. liegt dein zu versteuerndes einkommen (alle einnahmen minus alle möglichen ausgaben)über 8001 € zahlst du.

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ah, das mit den kv-beiträgen ist gut zu wissen. die (Vollwaisen-!)Rente erwerbe ich seit Anfang 2004 (und dann immer mal wieder mit Unterbrechungen bis Anfang 2008) - naja ich denke das mit den 8001€ wird mir als azubi (erstes und zweites lehrjahr zu versteuern) nicht passieren :wink:
dann besteht also vielleicht noch die chance was zurück zu bekommen?
danke sven!

hallo,

waisenrenten sind leibrenten und werden genau wie altersrenten versteuert. einfach in anlage R alles korrekt eintragen und eine kopie des bescheides bei der erklärung mit abgeben. verheimlichen ist nicht möglich, da der rententräger automatisch ans finanzamt meldet. viel erfolg bei der erklärung!

nachtrag: noch ein hinweis - da 2 verschiedene einkunftsarten bezogen werden, ist es eine pflichtveranlagung! - abgabe beim fa bis 31. mai 2010 !!!

Siehe
http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thr…

An Belegen reichst Du ein, was das Wisosparbuch Dir im Menüpunkt „Checkliste“ sagt.

du kannst nur was zurückerhalten wenn du im Vorfeld auch Steuern eingezahlt hast…das dürfte eigentlich nicht der fall sein.

moin,

du brauchst meines wissens nach nichts anderes als eben genau die beschriebenen unterlagen:

anlage r für den bezug von rentenleistungen, sowie den jährlichen rentenbescheid, aus dem ersichtlich ist, welche rente du von wem in welcher höhe (p.a.) beziehst. alles andere macht das fa für dich.

die angaben sind relevant, um dein zu versteuerndes einkommen zu berechnen, das ja tatsächlich höher liegt als die ausbildungsvergütung. es wird aber nicht die volle rentenleistung zur berechnung herangezogen, sondern zuvor wird noch ein steuerfreier anteil „abgezogen“ (so ca. 1500euro, wenn ich das noch richtig erinnere).

und wenn du nicht weißt bzw. wiso dir nicht sagt, wie due die rente wo eintragen sollst, dann kannst du zur not beim fa anrufen bzw. vorbeigehen und dort nachfragen. die geben bei solchen dingen gerne und schnell auskunft (jedes fa hat mittlerweile eine stelle, die beim ausfüllen der steuerformulare hilft).

saludos, borito

Hallo,
das einfachste wäre Antrag R auszufüllen, Belege kopiren und damit zum Finanzamt.
Nachdenm Du das 1.Mal deine Steuer machst wird Dir jeder Beamte helfen.
Dann stresst Du keine Bekannten und der Beamte ist happy, weil er um Rat gefragt wird.
Gruss Hermann

Hallo eddieVH,

Anlage R spielt hier sicher mit rein. Lege einfach den Rentenbescheid 2009 bei und ziehe Dir vorher eine Kopie. Auf die Rente zahlst Du eh nichts.
Hast Du in 2009 Steuern gezahlt ? Sonst musst Du gar nichts machen bei Steuerklasse Eins oder vier.
Sonst fülle einfach Anlage N aus + Mantelbogen mit persönlichen Daten. Werbekosten auf Anlage N und ab die Post zum Fi-amt.

Viel ERFOLF eddieVH wünscht Dir
Wolfgang aus Oberbayern.

ich habe eine Frage zur Vollwaisenrente und
Einkommenssteuererklärung. Ich habe im August 2008 eine
Ausbildung als Kaufmann begonnen und beziehe seitdem
durchgegehen Vollwaisenrente (zusätzlich zur meiner
Ausbildungsvergütung, jedoch ohne Kindergeld!). Jetzt ist es
mir nun möglich das erste Mal in meinem Leben eine
Einkommenssteuererklärung zu machen, für das Jahr 2009. Da ich
meinen Bekanntenkreis nicht allzu sehr stressen möchte, habe
ich mir WISO Steuer 2010 zugelegt :smile: Nachdem ich nun ein wenig
„gegooglet“ habe ist mir aufgefallen, dass es wohl nicht so
einfach ist die Erklärung mit der Rente zu machen, da dies
wohl unter Anlage R fällt und da wohl nur Altersrenten mit
Prozentsätzen besteuert sind. Hat jemand eine Idee wie ich da
am besten vorgehe und welche Unterlagen ich bezüglich der
Rente alles brauche (den letzten Rentenbescheid habe ich hier
liegen). Grüße!

Mit Vollwaisenrente in der Einkommenssteuererklärung kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo,

aber alles, was Du 2008 für die Ausbildung benötigt hast, setzt Du auch an, oder?

Habe auch im Konz nachgeguckt, aber über Waisenrente auch nichts hilfreiches gefunden.

Ich denke, der Rentenbescheid müßte reichen. Falls nicht, wird sich das FA schon melden.

Kann leider nicht weiterhelfen, sorry.

Viele Grüße

Paola

Hi,

nachdem ich jetzt mal meine Unterlagen und vorallem die Lohnsteuerbescheinigung für 2009 durchgeschaut habe, ist mir erstmal deutlich geworden, dass ich ja als Azubi quasi(!) keine Steuern zahle (wie Sven ja schon anmerkte) … im Umkehrschluss gibts dann ja auch nichts zurückzubekommen, oder? :smile: Desweiteren erwähnte Sven ja, dass es umgekehrt sogar so sein könnte, dass ich wegen der Rente noch nachzahlen müsse :frowning:
Dadurch wäre es eigentlich klug dieses Jahr (bzw. so lange ich noch in der Ausbildung bin) dem Finanzamt garnichts zukommen zu lassen oder?^^ Bzw. was würde passieren?
Mir geht es hier in dieser ganzen Diskussion ja nicht darum Geld rauszuschlagen (ist nur ein schöner Nebeneffekt *g*), sondern eher auf der sicheren Seite zu sein, weil ich keine Lust habe aus heiterem Himmel im Laufe des Jahres Post vom FA zu bekommen wo durch die Blume drinsteht „hömma, deine Unterlagen sollten schon lange da sein, wir kriegen noch Kohle, jetzt gibts Ärger“ :smile:

Tausend Dank euch allen bisher für die Hilfe und Ratschläge!