Vollzeit-Festanstellung und freiberufliche Tätigkeit

Hallo,

ich habe eine Vollzeit-Festanstellung als Online-Redakteurin und möchte noch freiberuflich, ebenso als Online-Redakteurin, eine Tätigkeit ausüben.
Wie sieht es steuerrechtlich aus? (Dabei strebe ich monatlich höchstens 300 Euro an).
Was muss ich beachten - würden zusätzliche Abgaben auf mich zukommen?

Hallo lucyluc,

normalerweise darf man im Jahr bis zu EUR 17.500 nebenberuflich freiberuflich dazuverdienen ohne weitere Abgaben zu entrichten, wobei das aber bei jedem von der individuellen steuerlichen Situation abhängig ist. Man kann ja auch Ausgaben geltend machen.
Ich würde den speziellen Fall von einem Steuerberater begleiten lassen, denn es ändert sich ständig etwas in den Vorschriften. Auf jeden Fall muss man die Freiberuflichkeit dem Finanzamt melden, ich würde mich auch bei der Krankenkasse absichern, dass dort bekannt ist, dass die Freiberuflichkeit in einem geringen Verhältnis zur Hauptbeschäftigung steht.

hallo!
Sorry,dakann ich leider nicht weiterhelfen !
Am besten beim Steuerberater oder Finanzamt direkt nachfragen!

ich habe eine Vollzeit-Festanstellung als Online-Redakteurin
und möchte noch freiberuflich, ebenso als Online-Redakteurin,

eigentlich kein Problem; bei Festanstellung muss wohl der Arbeitgeber informiert und gefragt werden [1]; da es das gleiche Arbeitsgebiet ist und Du evtl. für die Konkurrenz arbeitest, könnte es Probleme geben.
[1] andernfalls evtl. fristlose Kündigung möglich!

Wie sieht es steuerrechtlich aus?

Die Bezeichnung ‚Freiberufler‘ hat steuerlich eine bestimmte Bedeutung und möglicherweise auch Vorteile. Freiberufler sind z.B. freie Dozenten, Künstler. Mal googeln. In Grenzfällen mit dem Finanzamt abklären.

Dabei strebe ich monatlich
höchstens 300 Euro an).

Evtl. Gewerbeschein bei der Kommune beantragen (Kosten gering); beim Finanzamt als Kleingewerbler eintragen lassen (einfachere Buchführung z.B. mit Excel; keine MwSt.)

Was muss ich beachten - würden zusätzliche Abgaben auf mich zukommen?

Mit der Krankenkasse absprechen.
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird sich auf jeden Fall melden und einen jährlichen Beitrag verlangen; das dürfen sie (ähnlich wie die GEZ). Dann sofort reklamieren und Beitragsbefreiung wegen zu geringem Umsatz erbitten. Die Regeln und Beträge dafür sind verschieden in den einzelnen Bundesländern.

Gleich ordentliche Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) anstreben; Belege sammeln, Fahrtstrecken genau auflisten (mache ich auch in Excel). Alle Ausgaben, die verlorengehen, rächen sich dann bei der Steuererklärung.

mit vielen Grüßen
Bernd

ich habe eine Vollzeit-Festanstellung als Online-Redakteurin
und möchte noch freiberuflich, ebenso als Online-Redakteurin,

eigentlich kein Problem; bei Festanstellung muss wohl der Arbeitgeber informiert und gefragt werden [1]; da es das gleiche Arbeitsgebiet ist und Du evtl. für die Konkurrenz arbeitest, könnte es Probleme geben.
[1] andernfalls evtl. fristlose Kündigung möglich!

Wie sieht es steuerrechtlich aus?

Die Bezeichnung ‚Freiberufler‘ hat steuerlich eine bestimmte Bedeutung und möglicherweise auch Vorteile. Freiberufler sind z.B. freie Dozenten, Künstler. Mal googeln. In Grenzfällen mit dem Finanzamt abklären.

Dabei strebe ich monatlich
höchstens 300 Euro an).

Evtl. Gewerbeschein bei der Kommune beantragen (Kosten gering); beim Finanzamt als Kleingewerbler eintragen lassen (einfachere Buchführung z.B. mit Excel; keine MwSt.)

Was muss ich beachten - würden zusätzliche Abgaben auf mich zukommen?

Mit der Krankenkasse absprechen.
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird sich auf jeden Fall melden und einen jährlichen Beitrag verlangen; das dürfen sie (ähnlich wie die GEZ). Dann sofort reklamieren und Beitragsbefreiung wegen zu geringem Umsatz erbitten. Die Regeln und Beträge dafür sind verschieden in den einzelnen Bundesländern.

Gleich ordentliche Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) anstreben; Belege sammeln, Fahrtstrecken genau auflisten (mache ich auch in Excel). Alle Ausgaben, die verlorengehen, rächen sich dann bei der Steuererklärung.

mit vielen Grüßen
Bernd
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Hallo,
leider bin ich in Lohnsteuerfragen nicht so versiert. Bitte die Frage an einen anderen Teilnehmer stellen.
Herzlichen Dank und
sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Viele Grüße

Hallo,
also wenns nicht mehr als 300€ sind im mOnat, werden da keine zusätzlichen Abgaben anfallen (vor allem keine Umsatzsteuer, denn die muss erst gezahlt werden bei einem Gesamtumsatz von über 16.000€) Ansonsten müssen die Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit auch versteuert werden. Das geht ganz einfach bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung über das Formular EÜR. D.h. erst im Mai 2011 müssen die zusätzlichen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Das wars. Es kann allerdings sein, dass der Auftraggeber eine Steuernummer haben möchte. Dann musst du dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Ist aber auch ein ganz unproblematischer Vorgang.
Hoffentlich waren meine Aussagen hilfreich.
MFG
Natascha

Hallo
zunächst must Du ein Gewerbe anmelden,
und somit must Du deine Einnahmen aus der selbstst. Tätigkeit auch versteuern .
Du kannst allerdings alle deine Aufwendungen die mit dieser Tätigkeit zusammen hängen steierlich absetzen.
Hast also mit mehr Formularen zu tun, ist aber nicht so schwierig.
Bei der EK must Du aber schon mit einer Nachzahlung rechnen.