ich habe eine Vollzeit-Festanstellung als Online-Redakteurin
und möchte noch freiberuflich, ebenso als Online-Redakteurin,
eigentlich kein Problem; bei Festanstellung muss wohl der Arbeitgeber informiert und gefragt werden [1]; da es das gleiche Arbeitsgebiet ist und Du evtl. für die Konkurrenz arbeitest, könnte es Probleme geben.
[1] andernfalls evtl. fristlose Kündigung möglich!
Wie sieht es steuerrechtlich aus?
Die Bezeichnung ‚Freiberufler‘ hat steuerlich eine bestimmte Bedeutung und möglicherweise auch Vorteile. Freiberufler sind z.B. freie Dozenten, Künstler. Mal googeln. In Grenzfällen mit dem Finanzamt abklären.
Dabei strebe ich monatlich
höchstens 300 Euro an).
Evtl. Gewerbeschein bei der Kommune beantragen (Kosten gering); beim Finanzamt als Kleingewerbler eintragen lassen (einfachere Buchführung z.B. mit Excel; keine MwSt.)
Was muss ich beachten - würden zusätzliche Abgaben auf mich zukommen?
Mit der Krankenkasse absprechen.
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) wird sich auf jeden Fall melden und einen jährlichen Beitrag verlangen; das dürfen sie (ähnlich wie die GEZ). Dann sofort reklamieren und Beitragsbefreiung wegen zu geringem Umsatz erbitten. Die Regeln und Beträge dafür sind verschieden in den einzelnen Bundesländern.
Gleich ordentliche Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) anstreben; Belege sammeln, Fahrtstrecken genau auflisten (mache ich auch in Excel). Alle Ausgaben, die verlorengehen, rächen sich dann bei der Steuererklärung.
mit vielen Grüßen
Bernd
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