Vollzeit o. Teilzeit

Hallo.

Nehmen wir mal an das wenn jemand gerade den Erziehungsurlaub/jahr beendet hat und wieder in Arbeit geht (der jenige hat aber noch keine Ahnung was er machen möchte o.kann),muß er dann eine Vollzeitstelle annehmen oder kann er auch eine Teilzeitstelle annehmen,weil er lieber weiterhin viel für sein Kind da sein möchte als es bei einer Vollzeitstelle möglich wäre.Was würde das Arbeitsamt dazu sagen,wenn der jenige ja noch Hartz 4 bekommt.

Hallo.

Sie sind verpflichtet, jede Tätigkeit anzunehmen, um den Unterhalt ohne fremde Hilfe sicherzustellen; das unterschreiben Sie ja auch bei den Anträgen;----)
Wenn Sie natürlich nur eine Teilzeitstelle bekommen, wird das Amt sich freuen, weniger zahlen zu müssen, andere Probleme würde ich erst gar nicht aufgreifen (schlafende Hunde und wecken und beißen und so…:wink:)
mfg
peter

Nehmen wir mal an das wenn jemand gerade den
Erziehungsurlaub/jahr beendet hat und wieder in Arbeit geht
(der jenige hat aber noch keine Ahnung was er machen möchte
o.kann),muß er dann eine Vollzeitstelle annehmen oder kann er
auch eine Teilzeitstelle annehmen,weil er lieber weiterhin
viel für sein Kind da sein möchte als es bei einer
Vollzeitstelle möglich wäre.Was würde das Arbeitsamt dazu
sagen,wenn der jenige ja noch Hartz 4 bekommt.

Die Frage ergibt überhaupt keinen Sinn. Natürlich kann man jede Art von Arbeitsstelle annehmen und auch freiberuflich oder selbständig tätig werden. Warum sollte da das Arbeitsamt etwas dagegen haben :open_mouth:

Sinn ergäbe die Frage nur, wenn man es so dreht: MUSS eine Vollzeitstelle angenommen werden oder hat man einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, sofern diese den Lebensunterhalt sicherstellt? Die Möglichkeit, den gesetzlichen Teilzeitanspruch nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit durchzusetzen, hilft in dem Fall wohl nicht weiter…
Gruß
Winter