Hallo zusammen,
angenommen ein Mitarbeiter wird in derselben zum 01.07. von Voll- auf Teilzeit umgestellt. Sagen wir mal Vollzeit = 8 Stunden, Teilzeit = 4 Stunden. Er hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr.
Er hat ein halbes Jahr ,voll" gearbeitet, also einen Anspruch von 15 Tagen erworben, davon aber nur 5 eingelöst.
Nun ist er Teilzeit, darf er dann mit seinen ,voll" erworbenen Urlaubstage 2 Arbeitstage freimachen?
Klingt für mich irgendwie merkwürdig, man spricht schließlich von Arbeitstagen und nicht von Stunden in Hinsicht auf den Urlaub.
Weiß jemand genaueres?
Danke und Gruß,
stephy
Hi!
Wenn in einem Arbeitsvertrag die Rede von 30 Arbeitstagen Urlaub ist, dann hat das i.d.R. keinen Einfluss auf die Stunden!
LG
Guido
Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis
Hallo
Inwieweit hat sich denn die Anzahl der Arbeitstage / Woche verändert?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
sagen wir mal das bleibt gleich. Nur arbeitet der Mitarbeiter jetzt nicht mehr 8 Stunden am Tag, 5 Mal in der Woche sonder nur noch 4 Studen 5 Mal in der Woche.
Gruß,
stephy
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Hallo
Inwieweit hat sich denn die Anzahl der Arbeitstage / Woche
verändert?
sagen wir mal das bleibt gleich.
Dann bleibt auch der Urlaubsanspruch gleich. Lediglich das Urlaubsentgelt verringert sich.
Gruß,
LeoLo