vielleicht kann mir hier jemande kurz eine Frage beantworten.
Angenommen jemand hat einige Jahre studiert, seinen Abschluss in der Tasche und dann einen Vollzeitjob angenommen.
Während des Studiums gab es aufgrund des Sozialbeitrages an der Uni ein Bus- und Bahnticket.
Wäre nun das zu erwerbende Ticket, das benötigt wird um zum Vollzeitarbetsplatz zu gelangen, monatlich gerechnet teurer, als das jenige Ticket, welches man mit Sozialbeitrag an der Uni bekam, spräche etwas dagegen, sich wieder als Student einzuschreiben, um die reguläre Busticketgebühr zu sparen?
Oder ergäben sich da rechtliche Probleme?
das Semseterticket ist nur für immatrikulierte Studenten zugänglich,da es aufgrund eines Vertrages zwischen dem ASTA der jeweiligen Hochschule und dem jeweiligen Land bzw. Verkehrsverbund ausgegeben wird.
dass das Ticket nur bei Immatrikulation zugänglich ist, ist mir durchaus bewusst. Die Frage war, ob es theoretisch möglich wäre, sich als Vollzeitarbeitnehmer für einen beispielsweise zulassungsfreien Studiengang zu immatrikulieren (und natürlich den anfallenden Sozialbeitrag zu bezahlen), um das jeweilige Bus und Bahnticket der Hochschule zu erhalten.?
Die Frage war, ob es theoretisch möglich
wäre, sich als Vollzeitarbeitnehmer für einen beispielsweise
zulassungsfreien Studiengang …
die Frage ist aber auch, nicht alles, was theoretisch möglich ist, ist juristisch erlaubt.
insofern werden dir die antworten zu den theoretischen möglichkeiten nicht viel nützen.
man müsste sich also fragen, ob dies rechtlich möglich ist, um nicht ggf. unwissentlich zum betrüger zu werden.
theoreisch ist alles möglich.
JWIII
Hallo,
mir sind Fälle beknannt, wo es Vollzeitarbeitnehmer jahrelang so praktiziert haben. Sie haben pünktlich ihren Semesterbeitrag bezahlt, das wars. Die Uni hat in einem Fall innerhalb von 7 Jahren nicht einen einzigen. Leistungsnachweis o.ä. gefordert.
Es wurde faktisch nicht studiert.
Inwieweit eine solches Konstrukt, dessen Ziel nur das Erhalten eines Semestertickets ist, rechtlich erlaubt ist, kann ich auch nicht sagen.
die Frage ist aber auch, nicht alles, was theoretisch möglich
ist, ist juristisch erlaubt.
Da es kein Gesetz dagegen gibt, als (Teilzeit-)Student ein Semesterticket zu verwenden, kann es sich ausschließlich um vertragliche Bedingungen handeln, die dagegen sprechen. Und die kennen wir hier nicht, die muss sich der Student schon von der entsprechenden Hochschule besorgen. Alles andere hier ist reine Kaffesatzleserei.
Gruß
loderunner