Wenn jemand einen Vollzeit (40 Std.Woche) Vertrag hat, aber nur für 120 Std. vom AG eingesetzt wird (die natürlich auch nur bezahlt werden), ist das Rechtens? Davon kann die Vollzeitkraft nicht leben. Kennt sich da jemand aus?
Hallo
Wenn der AG die Zeiten der Nichtbeschäftigung zu verantworten hat, kommt er in Annahmeverzug und muß trotzdem das volle Gehalt zahlen. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind demnach auch vom AG einzuhalten. Ganz im Gegenteil zu Begrüßungs- oder Verabschiedungsfloskeln. Die sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, nur gerne gesehen…
Gruß,
LeoLo