Hallo zusammen,
FAQ:2706 ist von 2007 und seitdem könnte sich einiges geändert haben, daher meine Frage:
Was ist eigentlich, wenn jemand ganz normal Vollzeit arbeiten, aber zusätzlich einen Minijob (z.B. eine Homepage für einen Verein) machen wollte?
Wenn der Minijob-Arbeitgeber _nicht_ pauschal versteuert, also eine weitere Lohnsteuerkarte fällig wäre, dann müssten die Einkünfte des Minijob auch in der Steuererklärung angegeben werden und könnten dazu führen das man nachzahlen muss, oder?