Vollzeitstudium nach Selbständigkeit

Hallo,

folgender Sachverhalt sei gegeben:

Bisher hauptberuflich selbständig Tätiger und in der GKV freiwillig Versicherter nimmt ein Vollzeitstudium auf, behält aber seinen Status als Selbständiger bei (keine Gewerbeabmeldung), um gelegentlich sich bietende Geschäftsabschlüsse mitzunehmen (z.B. an Wochenenden oder in den Semesterferien).
Der Versicherte hat neben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit andere Einkünfte, die überwiegen, zudem werden mögliche Einkünfte aus der nur noch gelegentlichen selbständigen Tätigkeit auf ein Maß der Geringfügigkeit herabgehen.
Vom Zeitaufwand her überwiegt ganz eindeutig die Zeit für das Studium.

Frage:
Muss die Krankenkasse den Beitrag ab Aufnahme des Vollzeitstudiums auf die Einkünfte herabsetzen, die aus nicht selbständiger Tätigekeit stammen?
Ist das rechtlich geregelt und ggfs. wo?

Gruß
H.Mo

Hallo,
das kann man so nicht sagen bzw. beurteilen, da verschiedene Faktoren
bei der Beurteilung ob weiterhin eine hauptberufliche Selbständigkeit
vorliegt abgeprüft werden müssen - als da wären z.B.

wie alt ist der Betreffende ?

wie setzen sich seine Bezüge tatsächlich zusammen ?

welche wirtschaftliche Bedeutung haben die Einnahmen aus der
selbständigen Tätigkeit ?

Ordnet sich die Tätigkeit (egal ob als Selbständiger oder Arbeitnehmer)
zeitlich dem Studium unter ?

Letztendlich ist jeder Fall für sich selbst zu beurteilen und das
macht dann die Krankenkasse.

Gruß

Czauderna

Frage:
Muss die Krankenkasse den Beitrag ab Aufnahme des
Vollzeitstudiums auf die Einkünfte herabsetzen, die aus nicht
selbständiger Tätigekeit stammen?

Nein, bei einen freiwillig Versicherten zählen alle Einkünfte.

Ist das rechtlich geregelt und ggfs. wo?

SGB V.