Hallo,
folgender Sachverhalt sei gegeben:
Bisher hauptberuflich selbständig Tätiger und in der GKV freiwillig Versicherter nimmt ein Vollzeitstudium auf, behält aber seinen Status als Selbständiger bei (keine Gewerbeabmeldung), um gelegentlich sich bietende Geschäftsabschlüsse mitzunehmen (z.B. an Wochenenden oder in den Semesterferien).
Der Versicherte hat neben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit andere Einkünfte, die überwiegen, zudem werden mögliche Einkünfte aus der nur noch gelegentlichen selbständigen Tätigkeit auf ein Maß der Geringfügigkeit herabgehen.
Vom Zeitaufwand her überwiegt ganz eindeutig die Zeit für das Studium.
Frage:
Muss die Krankenkasse den Beitrag ab Aufnahme des Vollzeitstudiums auf die Einkünfte herabsetzen, die aus nicht selbständiger Tätigekeit stammen?
Ist das rechtlich geregelt und ggfs. wo?
Gruß
H.Mo