Hallo,
rentenversicherungspflichtiger und in der GKV versicherter Selbständiger beginnt im kommenden Wintersemester ein Vollzeitstudium. Meine Frage:
Endet mit Aufnahme des Studiums
a) die Rentenversicherungspflicht?
b) die Beitragszahlung in der GKV, soweit dem Beitrag Einkommen aus
gewerblicher Tätigkeit zugrunde liegt?
Nach den Bedingungen der KK und DRV wird der Beitrag immer anhand des letzten Steuerbescheids festgesetzt. Aber den ersten Steuerbescheid ohne gewerbliche Einkünfte gibt es frühestens 2010 (für 2009). Das würde über ein Jahr Beiträge für einkommenslose Zeiten bedeuten! ???
Kann mir hierzu bitte jemand weiterhelfen, was Sache ist?
Gruß
HMo