Vollzeitstudium nach Selbständigkeit

Hallo,

rentenversicherungspflichtiger und in der GKV versicherter Selbständiger beginnt im kommenden Wintersemester ein Vollzeitstudium. Meine Frage:
Endet mit Aufnahme des Studiums

a) die Rentenversicherungspflicht?
b) die Beitragszahlung in der GKV, soweit dem Beitrag Einkommen aus 
 gewerblicher Tätigkeit zugrunde liegt?

Nach den Bedingungen der KK und DRV wird der Beitrag immer anhand des letzten Steuerbescheids festgesetzt. Aber den ersten Steuerbescheid ohne gewerbliche Einkünfte gibt es frühestens 2010 (für 2009). Das würde über ein Jahr Beiträge für einkommenslose Zeiten bedeuten! ???

Kann mir hierzu bitte jemand weiterhelfen, was Sache ist?

Gruß
HMo

Hallo,
Vollzeitstudium bedeutet gleichzeitig Ende der selbständigen Tätigkeit ???
Wenn ja - gibt es folgende Möglichkeiten.
Ab Studienaufnahme neue Versicherung - entweder Pflichtversichert
oder freiwillig - kommt auf das Alter an.
Ggf. könnte auch eine Familienversicherung greifen (kommt auf Alter
und/oder Familienstand an.

Wenn nein - Kasse etnscheidet ob weiterhin hauptberufliche Selbständigkeit - Ist das der Fall - kann der neue Beitrag
unter Vorbehalt festgesetzt werden und wird erst nach Vorlage des
Steuerbescheides rückwirkend korrigiert.

Gruß

Czauderna