Vollzitate - Urheberrecht

Hallo,

wenn man z.B. von der Seite der Bundesregierung einen Text vollständig in ein Forum kopiert.

Ist das dann auch verboten? Immerhin ist das ja für alle Bürger bestimmt und dient der demokratischen Informationspflicht.

Falls es doch verboten sein sollte. Welcher § oder Gesetz greift da?

TM

Gesetz gibt Antwort
Hallo That’s

Das UrhG gibt darauf Antwort:

„§ 5 Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3)…“

also nicht verboten.

Gruss

Iru

Hallo,

vielen Dank! Eigentlich hätte ich ja selbst erstmal schauen können *schäm*. Aber manchmal mache auch ich es mir etwas einfacher. Das letzte Mal, als ich ins UrhG schaute, wurde mir nämlich ganz schummrig.

TM