Vollzug § 84 Abs 2 SGB IX

Hallo zusammen!

angenommen, eine personalbearbeitende Stelle verschickt Schreiben an Beschäftigte mit mehr als 6 Wochen Kränkenständen, an denen eine Erklärung angehefte ist, in der der Beschäftigte Auskünfte über seine Erkrankung offenlegen MUSS, evtl. Name Anschrift seines behandelnden Arztes bekanntgeben MUSS UND ihn von der Schweigeplicht entbinden MUSS, er seiner Krankenkasse Auskunftsrecht gegenüber dem Arbeitgeber erteilen MUSS…

also Option kann er der Erklärung das Einverständnis verwehren, was aber dazu führt, dass er keinen Anspruch mehr auf ein BEM hat und auch bei einem Arbeitsgerichtsprozess wegen krankheitsbedingter Kündigung sehr schlecht vor Gericht dasteht.

gegen welche Persönlichkeitsrechte würde so eine Erklärung verstoßen und wie könnte man dagegen angehen?

danke im Voraus

Hallo,
da würde ich es auf ein Klageverfahren ankommen lassen -
was ist übrigens ein BEM ??
Gruß
Czauderna

Hallo,

was ist übrigens ein BEM ??

Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Guckst du z.B. hier:
http://www.lsv.de/verbaende/09service-beratung/02blk…
http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/einglieder…

Gruß
Nils

Hallo,
vielen Dank - ich hatte falsch formuliert - ich wollte eigentlich
nur hinweisen dass man solche Abkürzungen im Beitrag gleich
erklären sollte.
Dieses Gesetz hat sehr, sehr viel Sprengstoff in sich.
Aus Arbeitgebersicht ist es verständlich das man so handelt wie hier
gehandelt wurde, wenn man das Gesetz auch wirklich anwenden will.
Auf der anderen Seite geht es (meines Erachtens) so aber auch nicht,den Arbeitgeber gehen Diagnosen nix an !!!
Gruß
Czauderna

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

was ist übrigens ein BEM ??

Hallo!

Betrieblicheseingliederungsmanagement, das wird in besagten § des SGB IX erwähnt.

da kann ich dir nur recht geben.

Grüße

Hallo auch

Auf der anderen Seite geht es (meines Erachtens) so aber auch
nicht,den Arbeitgeber gehen Diagnosen nix an !!!

Der AN muss sicherlich die Diagnosen nicht offenlegen (jetzt mal unabhängig vom Ausgangsposting). Sofern er/sie sich jedoch nicht offenbart, wird es dem AG aber auch (fast) unmöglich, das BEM ordentlich durchzuführen. Für einen Arbeitgeber - ganz provokant gesagt - also eigentlich gar nicht so schlecht, sofern man später kündigen will.

Gruß